Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Versicherungspflicht, Selbständig, Rentner

von Swood27.10.2009 | 10:46
897 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Situation sieht folgenden Maßen aus: Bin 58 Jahre alt. Kam aus Russland nach Deutschland im Jahr 2001. Spätaussiedler nach §7 des Vertriebenergesetzes. Besitze deutsche Staatsbürgerschaft. Schon vor meiner Einreise nach Deutschland bekam ich und bekomme auch aktuell weiter in Russland eine Altersrente (wie in Deutschland diese Rente bezeichnet wird weiß ich leider nicht, aber es handelt sich dabei um eine Vollrente. Ich war in Russland bei der Armee tätig). ca. Mitte 2002 habe ich mich selbständig gemacht und bin seitdem in Kurierdienstbranche tätig. In dieser Zeit habe ich selbst als selbständiger Fahrer/Zusteller die Aufträge ausgeführt, sowie auch weitere Versicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt. Es gaben Zeiten, wo ich ohne Mitarbeiter als Subunternehmer gearbeitet habe und zwar ca. 1 bis 4 Monate für einen Auftraggeber, dann für den anderen usw. je nach Auftragslage. In diesen Zeiten habe ich teilweise auch meine Fahrzeuge vermietet. Für die Zeiten, wo ich die Mitarbeiter beschäftigt habe, liegt keine Versicherungspflicht vor. Für mich selbst habe ich in diesen 7 Jahren keine Beiträge gezahlt, denn ich davon ausgegangen bin, dass ich auch für die Zeiten, wo ich alleine gearbeitet habe, nicht versicherungspflichtig war, weil ich durchschnittlich im Geschäftsjahr mehrere Auftraggeber hatte und zugleich auch teilweise Einnahmen aus Autovermietung hatte, sodass auf keinen meiner Auftraggeber 5/6 meines Jahresumsatzes anfiel. Außerdem wurde ich überzeugt, dass wegen meines Alters und der Lage, dass ich schon Rentner bin (in Russland), bin ich somit als Selbständiger nicht versicherungspflichtig. Sehr geehrte Experten, • wie sieht's tatsächlich in der Realität aus? • bin ich in den Zeiten, wo ich ohne Beschäftigten und auf Monat gesehen nur für einen Auftraggeber tätig war, versicherungspflichtig gewesen? • wie wird die Umsatzgrenze (5/6 von einem Auftraggeber) angewendet? Monatlich? Jährlich? • Gibt es eine Ausnahmeregelung oder Befreiung von den Versicherungsbeiträgen (Alter / Rentebezug aus Ausland)? Besten Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie z.B. unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026