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Experten-Antwort

Versicherungspflicht Selbständige

von MF03.08.2012 | 08:55
1588 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Fahrschullehrer nimmt ab 01.08.2012 seine selbständige Tätigkeit auf und ist ja rv-pflichtig (§ 2 SGB VI), weil er keine Arbeitnehmer beschäftigt. Hat dieser Fahrschullehrer die Möglichkeit, sich im Rahmen der jetzigen Existenzgründung erst mal von der RV-pflicht befreien zu lassen? Freundliche Grüße M.F.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MF,

die Forumsteilnehmer NBGFUN und mimi haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben: Es gibt keine Befreiungsmöglichkeit und es wird automatisch für die ersten drei Jahre der halbe Regelbeitrag angesetzt, es sei denn er beantragt die einkommensgerechte Beitragszahlung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo M.F.,

so steht es im Gesetz (§ 165 S. 2):

"Beitragspflichtige Einnahmen sind bei selbständig Tätigen abweichend von Satz 1 Nr. 1 bis zum ablauf von 3 Jahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen in Höhe von 50 % der Bezugsgröße, auf Antrag des Versicherten jedoch in Höhe der Bezugsgröße..."

--> Der halbe Regelbeitrag ist also gesetzlich vorgesehen, alles andere muss beantragt werden.

Und ja, der V023 ist der richtige Antrag dafür.

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3 Antworten

NBGFUNam 03.08.2012 | 09:19
Hallo, eine befristete Befreiung ist nicht möglich, da der Versicherte als Fahrschullehrer nach § 2 S. 1 Nr. 2 und nicht nach Nr. 9 SGB VI versicherungspflichtig ist.
mimiam 03.08.2012 | 09:23
In den ersten drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss er nur den halben Regelbeitrag zahlen. Oder einen einkommensabhängigen Beitrag.
M.F.am 03.08.2012 | 14:47
Hallo, ist es richtig, dass der Fahrschullehrer den Antrag/das Formular "V023" ausfüllt und an die DRV Bund, 10704 Berlin übersendet. Sind noch weitere Anträge/Formulare notwendig ?? Woher weiß die DRV Bund, dass der Fahrschullehrer den halben Regelbeitrag wahlen will?? Danke für die Antworten nund schönes Wochenende Freundliche Grüße M.F.
Deutsche Rentenversicherung
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