Kurz zur Fallbeschreibung:
1996- Juli-Oktober Vorpraktikum unentgeltlich, vorgeschrieben für Einschreibung an Uni, keine Sozialabgaben abgeführt, Vorlage eigener Krankenversicherung
1999- August-September, vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, 500DM/Monat, keine Sozialabgaben, eigene Krankenversicherung, Vorlage Sozialversicherungsausweis
2000- 2 Monate Ferienjob, sozialversicherungspflichtig mit Beiträgen
2001/2002- 10 Monate Pflicht-Praxissemester für Fachhochschulstudium, 500DM/Monat, Sozialabgabenfrei, eigene Krankenversicherung, SV-Ausweis
Nun die Frage: Wurden die Praktika alle sozialversicherungsrechtlich, va Rentenversicherung richtig abgerechnet?
Lt DRV Bund ist die Zeit von 1996 nicht mit Zeiten/Beiträgen belegt- also eine Lücke, die sich auch nicht mehr schließen läßt.
Wie kann das nachträglich versichert werden - Arbeitgeber/Arbeitnehmer?