Hallo Kleiner Arbeitgeber,
den Begriff gibt es nur noch im Volksmund aus althergebrachten Zeiten, wo es mal spezielle Regelungen gegeben hat. Auch Studenten unterliegen heute den Regelungen der Sozialversicherung, wie alle anderen 'normal' Beschäftigten. In diesem Merkblatt finden Sie mehrere Konstellationen, wo Versicherungspflicht in den jeweiligen Zweigen der Sozialversicherung besteht/nicht besteht (Zusammenfassung auf Seite 14):
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte…
Ansonsten die Einzugstelle (Krankenkasse) fragen, was konkret auf den Beschäftigten/Studenten zukommt.
Gruß
w.