Hallo,
eine Bekannte von mir hat sich vor einigen Jahren mit einer kleinen Kosmetikpraxis selbständig gemacht.
Sie hat keine Angestellte und erwirtschaftet mehr als €400,- im Monat.
Sie wird bei der Handwerkskammer als Inhaberin eines handwerksähnlichen Gewerbebetriebes geführt.
Sie könnte sich unter gewissen Umständen auch bei der IHK eintragen lassen.
Nun stellt sich die Frage, ob Sie aufgrund Ihrer Eintragung bei der Handwerkskammer als Selbständige pflichtversichert ist?
Ist eigentlich jede(r) Gewerbetreibende mit Eintragung bei der Handwerkskammer Pflichtversichert in der Rentenversicherung?