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Versicherungsrechtliche Beurteilung eines Gesellschafters

von Bernd E.23.10.2009 | 09:49
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Im Jahre 2000 wurden zwei Mitarbeiter und ich zu Gesellschaftern mit 1%, 97% blieben zu gleichen Teilen bei den beiden beherschenden Gesellschaftern. Später kam noch ein Gesellschafter mit 10% hinzu durch Verkauf von jeweils 5% der beherschenden Gesellschafter. Im Juli 2009 wurde ohne jede Absprache durch die beherschenden Gesellschafter die Insolvenz angemeldet. Zum 1.10.2009 wurde die Insolvenz nun bestätigt und ich (noch mit Zurückbehaltung / Freistellung angestellt) konnte das Insolvenzausfallgeld, nach 5 Monaten ohne Lohn, beantragen. Zur Zeit hat sich sogar ein beherschender Gesellschafter verabschiedet und somit seine Prozente dem anderen beherschenden Gesellschafter übertragen. Nun muss ich aber wegen dem 1% an der Gesellschaft die Feststellung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafters einer GmbH im Rahmen eines Anfrageverfahrens gemäß § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV durchlaufen, was den Auszahlungstermin massiv weiter nach hinten verschiebt. Wie kann ich als 1%er Gesellschafter dieses Verfahren umgehen bzw. verkürzen? Danke im voraus.

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