Im Jahre 2000 wurden zwei Mitarbeiter und ich zu Gesellschaftern mit 1%, 97% blieben zu gleichen Teilen bei den beiden beherschenden Gesellschaftern. Später kam noch ein Gesellschafter mit 10% hinzu durch Verkauf von jeweils 5% der beherschenden Gesellschafter.
Im Juli 2009 wurde ohne jede Absprache durch die beherschenden Gesellschafter die Insolvenz angemeldet. Zum 1.10.2009 wurde die Insolvenz nun bestätigt und ich (noch mit Zurückbehaltung / Freistellung angestellt) konnte das Insolvenzausfallgeld, nach 5 Monaten ohne Lohn, beantragen. Zur Zeit hat sich sogar ein beherschender Gesellschafter verabschiedet und somit seine Prozente dem anderen beherschenden Gesellschafter übertragen.
Nun muss ich aber wegen dem 1% an der Gesellschaft die Feststellung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafters einer GmbH im Rahmen eines Anfrageverfahrens gemäß § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV durchlaufen, was den Auszahlungstermin massiv weiter nach hinten verschiebt.
Wie kann ich als 1%er Gesellschafter dieses Verfahren umgehen bzw. verkürzen?
Danke im voraus.