Versicherungsrechtliche Beurteilung eines Gesellschafters

von
Bernd E.

Im Jahre 2000 wurden zwei Mitarbeiter und ich zu Gesellschaftern mit 1%, 97% blieben zu gleichen Teilen bei den beiden beherschenden Gesellschaftern. Später kam noch ein Gesellschafter mit 10% hinzu durch Verkauf von jeweils 5% der beherschenden Gesellschafter.

Im Juli 2009 wurde ohne jede Absprache durch die beherschenden Gesellschafter die Insolvenz angemeldet. Zum 1.10.2009 wurde die Insolvenz nun bestätigt und ich (noch mit Zurückbehaltung / Freistellung angestellt) konnte das Insolvenzausfallgeld, nach 5 Monaten ohne Lohn, beantragen. Zur Zeit hat sich sogar ein beherschender Gesellschafter verabschiedet und somit seine Prozente dem anderen beherschenden Gesellschafter übertragen.

Nun muss ich aber wegen dem 1% an der Gesellschaft die Feststellung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafters einer GmbH im Rahmen eines Anfrageverfahrens gemäß § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV durchlaufen, was den Auszahlungstermin massiv weiter nach hinten verschiebt.

Wie kann ich als 1%er Gesellschafter dieses Verfahren umgehen bzw. verkürzen?

Danke im voraus.

von
Fragender

Wenn Sie bereits seit 2000 Gesellschafter der GmbH sind, warum wurde jetzt erst die Statusfeststellung beantragt ?

von
Bernd E.

Für mich war es nie eine Frage - die Statusfeststellung, da ich immer Renten- und Krankenversicherungstechnisch als normaler Angestellter geführt wurde. Nun verlangt aber die Insolvenzgeldstelle des AA diese Feststellung konkret und macht die Zahlung von Insolvenzgeld davon abhängig.

Experten-Antwort

Vereinbaren Sie baldmöglich einen Termin bei der
Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und klären ggf. zusätzlich ab, welcher Sachbearbeiter dort für Sie zuständig ist, um Ihren Fall direkt mit den Kollegen zu besprechen. So kann die Laufzeit des Verfahrens aufgrund der direkten Absprache mit den beteiligten Personen verkürzt werden, da Sie so schneller erfahren, ob und ggf. welche Informationen und/oder Unterlagen erforderlich sind und diese so zeitnah vorlegen können.

von
Bernd E.

Vielen Dank, werde nächste Woche persönlich vorsprechen gehen.

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