Da Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, könnte ein Anspruch auf medizinische Reha bestehen, wenn Sie vermindert erwerbsfähig sind oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt oder ob eine solche in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wird generell auf den Einzelfall bezogen geprüft. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Rentenversicherungsträger.