Sehr geehrte Experten,
ich bis 1979 geboren und bin habe von 1996-1999 eine Lehre als Einzelhandelskaufmann
bei einer Firma durchgeführt, danach war ich von 1999 bis Dez.2005 bei dieser Firma als Einzelhandelskaufmann beschäftigt, da diese Firma insolvent wurde, und ich keine neue Beschäftigung fand war im beim Arbeitsamt 2006 im Arbeitslossengeld I-Bezug und seit 2007 bis fortlaufend erhalte ich Arbeitslosengeld II, nun bin ich leider seit ca. 7 Monaten in meiner Leistungsfähigkeit gesundheitlich angeschlagen, Bekannte haben mit gesagt, dass ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht hätte, da seit 2011 keine Pflichtbeiträge mehr in die Rentenkasse gehen und ich bis 1983 die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt habe. Stimmt das wirklich obwohl ich mein ganzes Erwerbsleben keine Rentenlücke aufweise, dass ich nun die versicherungsrechltichen Leistungen nicht erfüllt habe.
Für eine Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nienhöfer