Hallo Team,
ich bin froh, dass ich auf eure Seite gestoßen bin, und habe heute eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir diese beanworten?
Ich bin 1966 geboren und habe aufgrund meiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen und betriebsbedingten Gründen aufgrund Arbeitgeberkündigung 2004 meine Arbeit verloren, seither bin ich arbeitslos und arbeitssuchen, ich erhalte zur Zeit Arbeitslosengeld II, ich hatte auch aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt, doch der RV-Träger stellte im Nov. 2011 fest, dass ich noch leichte Arbeoten 6 Stunden und mehr verrrichten könnte, nun bin ich leider aufgrund psychischer Probleme seit ca. 6 wochen krank und erhalte nachwievor Hartz IV.
Meine Frage lautet solange ich als arbeitssuchend und arbeitslos beim Jobcenter gemeldet bin und nicht in die Sozialhilfe falle, sind doch diese Zeiten Lückenfüller, so dass ich auch später noch die versicherungsrechtl. Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente habe, da ich bisher nämlich keine Lücken habe oder können diese Zeiten nicht als Lückenfüller betrachtet werden, da ia lt. Gesetzgebung seit 2011 keine Leisungen mehr an den RV-Träger gezahlt werden.
Für eine kurze verständliche Rückfrage wäre ich sehr dankbar.
Hochachtungsvoll
Raphael