Hallo Raphael glones,
sofern in der Zukunft ein Leistungsfall der Erwerbsminderung bei Ihnen eintreten sollte, wird ausgehend vom Tag des Leistungsfalls ein Zeitraum von 5 Jahren vor dem Leistungsfall gebildet.
In diesem Zeitraum müssen Sie mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt haben. Die Zeiten der qualifizierten Arbeitslosigkeit verlängern diesen 5-Jahreszeitraum, so dass die Voraussetzung der erforderlichen 36 Monate mit Pflichtbeiträgen auch aus einer vor der Arbeitslosigkeit liegenden Zeit erfüllt wird.
Es ist daher wichtig, am Anfang des Jahres zu prüfen, ob vom Jobcenter bzw. der ARGE für das vorangegangene Jahr die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld II oder auch eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug an Ihren Rentenversicherungsträger gemeldet wurde. Dadurch ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht verloren geht.