Zitiert von: Frage für einen Freund
Hallo,
ich habe schon die Suche bemüht aber nichts gefunden, deshalb:
Müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente (z.B. 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und insgesamt 5 Jahre Pflichtbeiträge) auch bei einer Beantragung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung erfüllt sein?
vielen Dank für die Antwort.
Das würde gar keinen Sinn machen, denn wären die genannten Bedingungen erfüllt, würde dieses, falls Erwerbsminderung vorliegt, zur Zahlung einer Rente führen. Dann gäbe es nur ergänzend Sozialleistungen bei entsprechender Höhe. Damit aber auch Menschen abgesichert sind, die zwar erwerbsgemindert sind, jedoch diese Versicherungszeiten nicht erfüllen, kann die RV trotzdem veranlasst werden, eine Erwerbsminderung zu prüfen. Ist das dann der Fall, erhält man statt bspw. Alg 2 Grundsicherung. Das ist monetär so ziemlich das gleiche, jedoch fällt man damit aus der Arbeitsvermittlumg heraus.