Hallo Frage für einen Freund,
nein, für die Grundsicherung müssen keine versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind hier „lediglich“ das Erreichen der Altersgrenze oder das Bestehen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (aus medizinischer Sicht) und finanzielle Hilfebedürftigkeit.
Soweit erforderlich erfolgt die (medizinische) Feststellung der Erwerbsminderung auf Ersuchen der für die Grundsicherung zuständigen Behörde regelmäßig durch einen Rentenversicherungsträger. Auf einen Rentenbezug oder die Erfüllung versicherungsrechtlicher Voraussetzungen kommt es hier trotzdem nicht an.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt oder z. B. auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-art.html