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Versicherungsrechtliche Voraussetzungen bei Grundsicherung bei Erwerbsminderung

von Frage für einen Freund13.07.2021 | 01:16
247 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe schon die Suche bemüht aber nichts gefunden, deshalb: Müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente (z.B. 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und insgesamt 5 Jahre Pflichtbeiträge) auch bei einer Beantragung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung erfüllt sein? vielen Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frage für einen Freund,

nein, für die Grundsicherung müssen keine versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind hier „lediglich“ das Erreichen der Altersgrenze oder das Bestehen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (aus medizinischer Sicht) und finanzielle Hilfebedürftigkeit.

Soweit erforderlich erfolgt die (medizinische) Feststellung der Erwerbsminderung auf Ersuchen der für die Grundsicherung zuständigen Behörde regelmäßig durch einen Rentenversicherungsträger. Auf einen Rentenbezug oder die Erfüllung versicherungsrechtlicher Voraussetzungen kommt es hier trotzdem nicht an.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt oder z. B. auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-art.html

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3 Antworten

Riminiam 13.07.2021 | 07:36
Das Grundsicherungsamt prüft die Bedürftigkeit. So etwas wie versicherungsrechtliche Voraussetzungen gibt es dort nicht. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt oder beim Bürgerdienst der Gemeinde.
Schadeam 13.07.2021 | 07:42
Ansprüche auf Grundsicherung können auch bestehen wenn volle Erwerbsminderung vorliegt, der Betroffenen aber keine Rente bekommt (weil beispielsweise Beiträge fehlen). Wie das Grundsicherungsamt im Zweifel die EM feststellt ist zunächst deren Sache; die können beispielsweise den ärtzlichen Dienst der DRV um "Amtshilfe" bitten (dann zahlt allerdings das Grundsicherungsamt die Kosten....)
Hans Geizam 13.07.2021 | 12:02
Das würde gar keinen Sinn machen, denn wären die genannten Bedingungen erfüllt, würde dieses, falls Erwerbsminderung vorliegt, zur Zahlung einer Rente führen. Dann gäbe es nur ergänzend Sozialleistungen bei entsprechender Höhe. Damit aber auch Menschen abgesichert sind, die zwar erwerbsgemindert sind, jedoch diese Versicherungszeiten nicht erfüllen, kann die RV trotzdem veranlasst werden, eine Erwerbsminderung zu prüfen. Ist das dann der Fall, erhält man statt bspw. Alg 2 Grundsicherung. Das ist monetär so ziemlich das gleiche, jedoch fällt man damit aus der Arbeitsvermittlumg heraus.
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