Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAuszug aus der von "Volker" genannten Broschüre zu den Erwerbsminderungsrenten:
"Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche
Voraussetzungen erforderlich:
> Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein
(sogenannte Wartezeit).
> In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen
für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
belegt sein (besondere versicherungsrechtliche
Voraussetzung).
Für die Wartezeit zählen mit:
> Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten
Voraussetzungen zum Beispiel auch Zeiten des
Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld
II – vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember
2010 – oder Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung,
Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen
Pflege, freiwillige Beitragszeiten),
> Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen
Verfolgung in der DDR),
> Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
> Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie
Beschäftigung (400-Euro-Job),
> Zeiten aus einem Rentensplitting."
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