Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der Aufrechterhaltung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Erwerbsminderungsrenten:
Im Versicherungsverlauf sind Pflichtbeitragszeiten verbucht bis 06.07.2012. Danach nur noch bis 30.09.2012 Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, also Anrechnungszeiten. Dann kommt eine Lücke und danach noch einmal für eine geringfügige Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten vom 01.03.14 bis 10.08.14. Gleichzeitig wurde eine Bestätigung ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit: "... bestätige ich Ihnen, dass Sie in meiner Dienststelle seit dem 07.05.2013 bis auf weiteres arbeitslos geführt werden."
Bedeutet das, dass nach der geringfügigen Tätigkeit wieder Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug zu verbuchen sind, so dass damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrentenansprüche auch für die Zukunft weiterhin aufrecht erhalten werden können?
Die Lücke nach dem 30.09.12 ist so groß, so dass sonst schon in Kürze versicherungsrechtliche Probleme entstehen würden.
Für eine Expertenmeinung wäre ich dankbar.
Gruß,
Charly Bravo