versicherungsrechtliche Zeiten
Sowohl der Bezug von Leistungen zur Grundsicherung , als auch der Aufenthalt in einer psychosomatischen stationären Betreuungseinrichtung begründen keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
Somit ist dieser Zeitraum auch keine rentenrechtliche Zeit im Sinne der Rentenversicherung und kann nicht berücksichtigt werden.