Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versicherungsrechtliche zugangsvoraussetzungen für EM-Rente

von Gieger Kaspar04.02.2016 | 18:34
1043 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe am 20.10.2015 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt, dieser wurde nun mit Bescheid vom 01.02.2016 abgelehnt mit der Begründung, weil die medizinischen Voraussetzungen nicht vorliegen. Als ich nun einen privaten Sozialrechtler besuchte überprüfte er meinen Versicherungsverlauf und teilte mir mit, dass ich hier keinesfalls ein Verfahren in die Wege leiten soll, denn ich würde die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, da meine letzten Pflichtbeitragszeiten durch ALG I-Zahlung mit 29.05.2012 endeten, SGBII Leistungen konnte ich seither auch nicht erhalten, da ich noch über den Selbstbehalt bin, auch meine KV- und PV-Beiträge muss ich von meinen Ersparten zahlen. Ich hatte mich auch weiterhin bei der Agent. für Arbeit arb.suchend gemeldet, allerdings haben die seit langem nichts mehr von sich hören lassen. Der Sozialrechtler hat mir weiter mitgeteilt, dass ich mich nicht nur arbeitssuchend sondern auch arbeitslos hätte melden müssen, nur dann wäre dies an den RV-Träger weitergemeldet wurde. Stimmt das wirklich, dass ich nun weil ich die letzten 3 Jahren keine vers.rechtlichen Zeiten aufweisen kann, keine EM-Rente erhalten kann. Nun haben ich aber von einer anderen Seite gehört, dass wenn bei mir nun der Leistungsfall der Erwerbsminderung durch den RV-Tröger festgestellt würde, ich aufgrund einer bberuflichen Ausbildung welche vom 08.01.11 - 27.09.2011 durch die Agentur für Arbeit durchgeführt wurde, ich doch die versicherungsrechlichen Voraussetzungen hätte, da wenn man 6 Jahre nach der beruflichen Ausbildung erwerbsgemindert wird, dann nicht die 3/5 Zeiten benötigt. Ich bin 52 Jahre alt. Bitte teilen Sie mir mit, ob dies stimmt, denn dann würde ich hier selbst ein Wierspruchsverfahren starten, da meine Ärzte auch die Meinung vertreten, dass meine Leisltungsfähigkeit für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch höchsten 4 Std. tgl. beträgt. Für die Beantwortung danke ich bereits im voraus. MFG Gieger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/

5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_

national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.

pdf?__blob=publicationFile&v=22
Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 04.02.2016 | 19:08
Hallo Gieger Kasper: > Stimmt das wirklich, dass ich nun weil ich die letzten 3 Jahren keine vers.rechtlichen Zeiten aufweisen kann, keine EM-Rente erhalten kann. Grundsätzlich richtig. In den letzten 5 Jahren vor EM müssen 36 Monate Pflichtbeiträge liegen bzw. noch 'streckende' Zeiten (Meldung arbeitslos, suchend zählt nicht). Umkehrschluss: ist die Lücke größer 24 Monate, fehlt es an den erforderlichen Beitragszeiten, 'Grad' der EM unwichtig. > da wenn man 6 Jahre nach der beruflichen Ausbildung erwerbsgemindert wird, dann nicht die 3/5 Zeiten benötigt. Als Ausnahme von der o. a. Regel auch richtig. ABER: dann müssen in den letzten 2 Jahren vor EM wenigstens 12 Monate Pflichtbeiträge liegen, ggf. durch 'streckende' Zeit auch weiter zurück. Damit sind wir wieder bei dem Problem, das die letzten Zeiten überhaupt im Mai 2012 endeten. Zeitlich gesehen muss der EM-Fall daher vor Juni 2014 eingetreten sein, damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären. Vielleicht geht in dieser Richtung med. gesichert noch was. Gruß w.
W*lfgangam 09.02.2016 | 22:34
...als 'Experten/in'-Antwort in einem offiziellen DRV-Forum der Experten/in einfach 'erbärmlich' solche Antwort zu geben ...hier hast du Dumm-User mal eben einen Link 'hingerotzt'/lies selber - das ist wirklich Professionalismus/nicht ...ich kann mich gar nicht so viel Fremdschämen für die DRV ...Ihr wart schon mal wirklich besser/viel besser! Und ich dachte, das Qualitätsmanagsment hat die Antworten hier inzwischen im Griff/nur das Beste. Ich mache extra nur hier 'hinten' den Aufriss – Ihr müsst es selber wissen, was Ihr Euren Kunden schuldig sein – andere Beratungsstellen haben da mehr Einfühlungsvermögen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026