Zeiten des Bezuges einer Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verlängern den 5-Jahres-Zeitraum und verhindern im Normalfall den Verlust der Anspruchsvoraussetzungen für eine höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich rate Ihnen sich die Sachlage in einer Beratungsstelle in aller Ruhe und einzelfallbezogen erläutern zu lassen.