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Versicherungsschutz über Arbeitslosigkeit

von S.REX08.09.2007 | 19:49
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6 Antworten

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Versicherungsschutz vorhanden ? Mein Bruder hat 17 Jahre geschafft hat 1 Jahr Arbeitslosengeld gekriegt und das Geld vom Arbeitsamt ist im März 2007 ausgelaufen und er hat sich seither nicht mehr bei der Agentur gemeldet. (Er bekommt kein Harz, weil seine Frau schafft ). Ich hab gesagt meld dich weiter bei der Agentur. Geht das ? und wenn ja bis wann muß der sich spätestens melden, damit er seinen Versicherungsschutz behält ?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist richtig, dass Zeiten der reinen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug in der Rentenversicherung anerkannt werden. Das Problem, Sie müssen nahtlos an den Bezug des Arbeitslosengeldes anschließen.

Sollte dies nicht erfolgen, werden diese Zeiten nicht mitgerechnet. Es lohnt sich in diesem Fall nur, sich weiter arbeitslos zu melden, wenn sich das Arbeitsamt bereiterklärt, die Zeiten durchgehend zu

melden, was wahrscheinlich nicht erfolgen wird.

Bitte mit der Argentur für Arbeit abklären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist eine kostenlose Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert. Dort überprüft man mit Ihrem Bruder die genaue Situation sowie die Belegung des Versicherungsverlaufes.

4 Antworten

Schiko.,am 08.09.2007 | 20:21
Auch einfaches kann manch- mal kompliziert dargestellt werden.. Mein bruder hat 17 jahre ge- schaftt. Welch eine aussage. Ist der 17. geburtstag ge- meint oder gar 17 jahre lang einzahlung in die rentenver- sicherung. Sich nach der stützezeit weiter arbeitslos zu melden ist eher gestern besser als übermorgen, dies geht immer. Es kann für die wartezeitan- rechnung für die spätere rente von bedeutung sein. MfG.
Amadéam 09.09.2007 | 09:04
Mit der Wartezeitanrechnung wird es bei dem guten Mann wohl nichts mehr werden. Zeiten der Arbeitslosigkeit OHNE Leistungsbezug können derzeit maximal Anrechnungszeiten ohne Bewertung sein. Liegen solche Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres, müssen zudem noch besondere Voraussetzungen vorliegen. So muss unbedingt eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen sein, damit es zu einer Anerkennung als Ausfallzeit kommen kann (z.B. nahtloser Anschluss an eine vorhergehende Pflichtbeitragszeit). Einen gesegneten Sonntag wünscht Amadé
Amadéam 10.09.2007 | 12:11
Bei der Arbeitsagentur kann man sich nur "gegenwärtig" arbeitslos melden und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Für die Vergangenheit geht das beim besten Willen nicht. Die Agentur ist ja heilfroh, diesen Fall statistisch erledigt zu haben. Abgeschossene Pfeile kann man nicht zurückholen.
S.Rexam 10.09.2007 | 19:48
Hallo Schicko und Kollegen, hab mich a bisserl ungenau ausgedrückt ! Die genaue Situation vom Bruder : August 91 - Januar 06 versicherungspflichtig gearbeitet. Februar 06 bis März 07 versicherungspflichtig druch Arbeitslosengeld. Seither keine Meldung bei der Agentur für Arbeit mehr. Kann er seinen Versicherungsschutz (Erwerbsminderung) durch Meldung bei der Agentur für Arbeit aufrecht erhalten, wenn ja, bis wann muß der sich melden . P.S. ... er ist bereits über 25 Jahr alt.
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