Es ist richtig, dass Zeiten der reinen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug in der Rentenversicherung anerkannt werden. Das Problem, Sie müssen nahtlos an den Bezug des Arbeitslosengeldes anschließen.
Sollte dies nicht erfolgen, werden diese Zeiten nicht mitgerechnet. Es lohnt sich in diesem Fall nur, sich weiter arbeitslos zu melden, wenn sich das Arbeitsamt bereiterklärt, die Zeiten durchgehend zu
melden, was wahrscheinlich nicht erfolgen wird.
Bitte mit der Argentur für Arbeit abklären.