Versicherungsschutz

von
"Krankenversicherungspflicht"

Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 2008 gibt es in der BRD die Pflicht zur Krankenversicherung. Meine Frage.
Wenn jemand privat krankenversichert ist, für ein paar Monate seinen Beitrag nicht mehr bezahlen kann, IST ER DANN TROTZDEM KRANKENVERSICHERT??? Der Beitrag wurde in der Zwischenzeit vollständig entrichtet. War in der der Zeit, wo keine Beiträge entrichtet werden konnte, Versicherungsschutz vorhanden?
Ich bitte um schnelle Rückmeldung ggf. mit entsprechenden Vermerken der Nachweise.
Herzlichen Dank
MfG

N. Wittke

von
Leser

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von
Schiko.

Die einzelnen stationen der gesundheitsreform 2007 kenne
ich so.
Ab 1.7.07 Private krankenversicherungen bieten standarttarife
an und müssen auf antrag nicht-versicherte die ihr
zuzuordner wären, in diesen tarif aufnehmen.
Ab 1.1.08 Versicherte, die chronisch krank werden und nicht
an früherkennungsuntersuchungen teilgenommen
haben, müssen mehr zuzahlen.

Bis 1.11.08 Gesetzliche festlegung eines allgemeinen,einheit-
lichen beitragssatzes in den gesetzlichen kranken-
kassen.
Ab 1.1.09 Versicherungspflicht für alle

Gesetzliche krankenkassen müssen wahltarife
beim krankengeld anbieten
Private krankenvers.unternehmen müssen basis-
tarife einführen, der standardtarif entfällt

Privatversicherte können beim wechsel der ver-
sicherung ihre altersrückstellungen in höhe des ba-
sistarifes mitnehmen.

Einheitlicher beitragssatz für alle ges.krankenkassen.
( Festgelegt 7,30% der AG. 8,20 der AN. = 15,50 %).

Kann mir vorstellen, in der zeit als der beitrag nicht bezahlt
wurde bestand auch kein versicherungsschutz.Wird der beitrag
jetzt wieder bezahlt besteht wieder versicherungsschutz.

Vermute ja stark, die nachzahlung erfolgte erst nach der zeit
der inanspruchnahme der kasse, dies gilt vermutlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Da diese Frage Ihre private Krankenversicherung betrifft, sollten Sie versuchen mit dieser abzuklären, ob die Zahlung der rückständigen Beiträge zu einer Fortsetzung des alten Krankenversicherungsvertrages oder aber zu einem Abschluss eines neuen Vertrages (mit den alten Bedingungen) geführt hat. Dann hätten Sie auch einen lückenlosen Versicherungsschutz bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Sollten die Fragen von Ihrer privaten Krankenkasse verneint werden, dann bleibt tatsächlich nur noch die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu erkundigen, ob und ggfs. ab wann eventuell in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherungsschutz besteht. Am sinnvollsten wenden Sie sich hierzu an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Krankenversicherungspflicht nicht näher positionieren kann.

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