Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDa diese Frage Ihre private Krankenversicherung betrifft, sollten Sie versuchen mit dieser abzuklären, ob die Zahlung der rückständigen Beiträge zu einer Fortsetzung des alten Krankenversicherungsvertrages oder aber zu einem Abschluss eines neuen Vertrages (mit den alten Bedingungen) geführt hat. Dann hätten Sie auch einen lückenlosen Versicherungsschutz bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Sollten die Fragen von Ihrer privaten Krankenkasse verneint werden, dann bleibt tatsächlich nur noch die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu erkundigen, ob und ggfs. ab wann eventuell in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherungsschutz besteht. Am sinnvollsten wenden Sie sich hierzu an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Krankenversicherungspflicht nicht näher positionieren kann.
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