Die einzelnen stationen der gesundheitsreform 2007 kenne
ich so.
Ab 1.7.07 Private krankenversicherungen bieten standarttarife
an und müssen auf antrag nicht-versicherte die ihr
zuzuordner wären, in diesen tarif aufnehmen.
Ab 1.1.08 Versicherte, die chronisch krank werden und nicht
an früherkennungsuntersuchungen teilgenommen
haben, müssen mehr zuzahlen.
Bis 1.11.08 Gesetzliche festlegung eines allgemeinen,einheit-
lichen beitragssatzes in den gesetzlichen kranken-
kassen.
Ab 1.1.09 Versicherungspflicht für alle
Gesetzliche krankenkassen müssen wahltarife
beim krankengeld anbieten
Private krankenvers.unternehmen müssen basis-
tarife einführen, der standardtarif entfällt
Privatversicherte können beim wechsel der ver-
sicherung ihre altersrückstellungen in höhe des ba-
sistarifes mitnehmen.
Einheitlicher beitragssatz für alle ges.krankenkassen.
( Festgelegt 7,30% der AG. 8,20 der AN. = 15,50 %).
Kann mir vorstellen, in der zeit als der beitrag nicht bezahlt
wurde bestand auch kein versicherungsschutz.Wird der beitrag
jetzt wieder bezahlt besteht wieder versicherungsschutz.
Vermute ja stark, die nachzahlung erfolgte erst nach der zeit
der inanspruchnahme der kasse, dies gilt vermutlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen.