Hallo Forengemeinde!
Gerade prüfe ich den mir zuletzt vorliegenden Versicherungsverlauf. In 1985 hatte ich eine kurze Arbeitslosenzeit von 50 Tagen, für die auch Arbeitslosengeld an mich gezahlt wurde.
Im Versicherungsverlauf steht da keine Pflichtbeitragszeit, sondern nur Arbeitslosigkeit, jedoch ohne Betrag.
Habe noch den Aufhebungsbescheid dazu unter welchem vermerkt ist:
Die Zeit des Leistungsbezuges wurde Ihrem Rentenversicherungsträger als Ausfall-Zeit-Tatbestand gemeldet.
Bedeutet das, dass das ehemalige Arbeitsamt keinen Betrag an die Rentenversicherung gemeldet hat?
Gefunden habe ich hier in einem Beitrag:
Zitatanfang
Erst ab 01.01.1992 waren Zeiten der Arbeitslosigkeit wieder Pflichtbeiträge vorher (1990 und 1991) waren Alo Zeiten Anrechnungszeiten - da hat sich schlicht und einfach das Gesetz geändert.
Zitatende
Die Aussage verwirrt mich, denn meine Arbeitslosenzeit 1982 von ein paar Monaten hat den Text Pflichtbeitrag und ein DM-Wert der gemeldet wurde vom Arbeitsamt an die DRV.
Mich interessiert wieso das Arbeitsamt voraussichtlich keine Beträge für Arbeitslosigkeit 1985 gemeldet hat, hingegen für 1982 schon. War eventuell die Arbeitslosenzeit von 50 Tagen zu kurz?