Hallo Schmidt,
meines Erachtens ist es immer sinnvoll, vorhandene Lücken im Versicherungskonto zu klären. Nicht nur, weil sich durch evtl. zusätzliche rentenrechtliche Zeiten die Rente erhöhen kann oder weitere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden können (Stichwort: Wartezeiten), sondern auch um weitere Rückfragen und damit unnötige Verzögerungen im Leistungsfall zu vermeiden.
Zu den beiden von Ihnen angegebenen Zeiten ist aus meiner Sicht folgendes anzumerken:
1. Praktikum während Fachschulausbildung:
Bis zum 30.09.1996 waren Nebenbeschäftigungen immatrikulierter Studenten einer Fach- oder Hochschule grundsätzlich versicherungsfrei. Nach diesem Zeitpunkt galt dies erst einmal nur noch für die weiterhin (seit vor dem 01.10.1996) unterbrechungsfrei ausgeübten Beschäftigungen der Studenten. Ab 01.01.1998 wurden dann zumindest wieder die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika sowie geringfügig bezahlte Praktika versicherungsfrei.
Da für derartige versicherungsfreie Beschäftigungen keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden, können Sie insoweit auch nicht als Beitragszeiten angerechnet werden.
Allerdings können Zeiten der Fachschulausbildung in der Rentenversicherung grundsätzlich als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Dies gilt prinzipiell auch für Zeiten eines evtl. Praktikums welches im Rahmen einer Fachschulausbildung absolviert wurde. Soweit sich hier tatsächlich eine Lücke im Versicherungsverlauf für diesen Zeitraum befindet, sollten Sie dies mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abklären.
2. Lücke beim Beschäftigungswechsel
Soweit Sie in dem Monat vor Beginn Ihrer neuen Tätigkeit weiterhin beurlaubt waren und keine Dienstbezüge/Entgelte von Ihrem Arbeitgeber bezogen haben – also keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt wurden, ergeben sich für diesen Zeitraum auch keine rentenrechtlich relevanten Zeiten. Dies wäre dann insofern eine „echte“ Lücke im Versicherungsverlauf. Im Zweifel sollten Sie auch diese Zeit mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
Zusammenfassend kann ich Ihnen also nur empfehlen, sich mit Ihren vorhandenen Unterlagen/Nachweisen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu wenden und hier eine entsprechende Klärung herbeizuführen.