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Versicherungsverlauf Ausbildung

von gahelue09.02.2009 | 18:39
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4 Antworten

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Ich bin Jahrgang März 52 und werde nach Altersteilzeit 2015 in Rente gehen. In meiner Kontenklärung habe ich jetzt einen Fehler festgestellt. Meine Ausbildungszeit dauerte von von Dezember 1966 bis November 1969. Für das Jahr 1969 wurden die gemeldeten Beträge falsch aufgeteilt was durch meinen Ausbildungsvertrag belegbar ist. Der Verdienst war für das ganze Jahr 3165 DM wobei auf die Lehrzeit 2600 DM fielen. Das wären 0,2196 Punkte. Berechnet wurde für die Lehrzeit 1969 2900,70 DM mit 0,2450 Punkten. Dadurch habe ich insgesamt für die 36 monatige Ausbildung 0,6266 Punke statt richtigerweise 0,6012 Punkte. War es hierbei nicht wichtig die 0,625 Punkte nicht zu überschreiten? Ist das wichtig für mich? Sollte ich das ändern lassen? Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann Ihrer Argumentation durchaus Folgen.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag so, wie Sie es hier vorgetragen haben. Fügen Sie Ihre vollständigen Unterlagen zu dem Sachverhalt bei. Im schlimmsten Fall verbleibt es nach Prüfung beim bisherigen Ergebnis.

Viel Erfolg.

3 Antworten

Wolfgangam 09.02.2009 | 19:21
Hallo gahelue, Sie haben vollkommen richtig gerechnet, dass Ihnen durch das 'erhöhte' Entgelt für 1969 einige Aufwertungspünktchen verlorengegangen sind. Lassen Sie die Berechnung/den Versicherungsverlauf überprüfen, schicken den Lehrvertrag mit ein (in dem die mtl. Entgelte separat ausgewiesen wurden) und machen deutlich, dass die pauschale Teilung des 69er Einkommens verteilt dann auf 11 Monate so nicht richtig den tatsächlich erzielten mtl. Entgelten entsprechen kann. Der AG hat eben - wie oft - nur eine Jahresmeldung gemacht, so dass es leider keine Rückschlüsse auf die tatsächlichen Entgelte im letzten Ausbildungsjahr gibt - deswegen die pauschale Aufgliederung. Die DRV wird schon ein paar Cent drauflegen müssen :-) Gruß w.
Schadeam 09.02.2009 | 19:46
wenn Sie den Verdienst während der Lehrzeit noch nachweisen können, senden Sie dies Belege an die DRV - einer Überprüfunbg sollte dann nichts mehr im Wege stehen. (die wenigsten Kunden haben jedoch noch die genauen Lohnabrechnungen von vor 40 Jahren)
insideram 10.02.2009 | 06:56
Hallo! Nur mal kurz zur Erklärung: bei uns wird in der Regel bei Versicherten, die einen Berufsausbildungsvertrag mit ausgewiesenem Ausbildungsentgelt eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Dabei wird das tatsächliche Entgelt aus dem BAB-Vertrag mit dem Vorjahresentgelt verglichen (durchschnittlicher Monatsverdienst des letzten Jahres, in Ihrem Fall also 1968). Der höhere Betrag wird dann für den Teiljahreszeitraum der Ausbildung vergeben. Ich tippe auf folgendes: In Ihrem Fall war die Vorjahresberechnung günstiger (2.900 DM) als die Berechnung nach dem BAB-Vertrag (2.600 DM), daher diese Aufteilung Ihrer DRV. Sie dürften beim Einsenden Ihres BAB-Vertrages daher kein anderes Ergebnis erwartet, als jetzt festgestellt. Und es gehen Ihnen ja keine Entgeltpunkte ab. Die werden quasi nur von den Monaten, in denen Sie voll gearbeitet haben, in die BAB-Monate übertragen ;-)
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