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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf Fachhochschule

von siriustag202.09.2019 | 12:13
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Sehr geehrte Experten, in meinem Versicherungsverlauf steht für die Zeit meines Studiums an der Fachhochschule "Fachschule". Ich dachte bisher, dass zwischen "Fachschule" und Studium rentenrechtlich unterschieden werde, zumal ich vor dem Fachhochschulstudium eine Lehre absolviert habe und die Fachschule (nicht aber das Studium) bei der Bewertung von Ausbildungszeiten zuerst vor der Lehre erfolgt. Heute habe ich am Telefon von einer Mitarbeiterin der DRV mitgeteilt bekommen, dass man aufgrund eines Urteils nicht mehr zwischen Fachschule und Fachhochschule unterscheiden würde. Was stimmt denn nun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo siriustag2,

Schul- und Studienzeiten werden im Rahmen der Rentenversicherung als Anrechnungszeiten wegen Schulbesuch/Studium für maximal 8 Jahre angerechnet.

Im Ergebnis macht es keinen Unterschied, ob diese Zeiten als Fachschule oder Fachhochschule eingetragen sind, sie werden als Anrechnungszeiten wegen Schulbesuch angerechnet und zählen mit zur Erfüllung von 35 Versicherungsjahren, die zum vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 Jahren (mit Abschlägen) erforderlich sind.

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4 Antworten

!!!am 02.09.2019 | 13:53
Aber technisch kann weiter unterschieden werden. Kann ja mal sein, dass es künftig wieder eine Gesetzesänderung zu Gunsten Fachschule bzw. Fachhochschule gibt. Da wäre es ratsam von Beginn an - soweit die Technik es zulässt - es auch sauber zu dokumentieren.
Jonnyam 02.09.2019 | 14:42
Kurze Rückfrage: Gibt es dann etwa Versicherungsverläufe - auch als Anlage zu einem Bescheid nach § 149 Abs. 5 - in denen wie im Fall des siruiustag2 "Fachschule" aufgeführt ist, die aber in der dazugehörigen Rentenauskunft gar nicht bewertet wird, weil sie ja "Fachhochschule" ist? Wie soll man das unterscheiden?
Valzuunam 02.09.2019 | 14:45
Abgesehen von künftigen Änderungen sind derzeit-genau wie in der Ausgangsfrage formuliert- Fachschulzeiten und FachHOCHschulzeiten (da diese zu denn Hochschulzeiten zählen) unterschiedlich zu behandeln. Das angesprochene Urteil ist mir zumindest nicht bekannt. Es ist auch äußerst unwahrscheinlich das ein Gericht einer Fachhochschule den Charakter einer Hochschule abspricht. Und genau danach unterscheidet bereits der Gesetzestext. Die Unterscheidung ist jedoch dann und wann anhand der eingereichten Bescheinigungen / Zeugnisse schwierig.
Jonnyam 02.09.2019 | 16:53
Nach einem mir vorliegenden neuesten Versicherungsverlauf vom August 2019 wird sehr wohl zwischen "Fachschulausbildung" und "Hochschulausbildung" unterschieden. Das ist wegen der gesetzlichen Vorschriften ja auch erforderlich. Dass es Schwierigkeiten bei der Einstufung gibt, ist verständlich, insbesondere bei Ausbildung im Ausland.
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