Unsere Tochter hat als Kind und Jugendliche regelmäßig an Theater- und Filmproduktionen mitgewirkt. Sie erhielt dafür eine eigene Lohnsteuerkarte. Da sie dabei sehr gut verdiente, wurden wie für erwachsene Darsteller auch für sie die Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt.
Sie erhielt vor einem halben Jahr ihren ersten Versicherungsverlauf von der DRV zugeschickt. Die Zeiten, die vor ihrem 17. Geburtstag lagen, waren darin nicht aufgeführt. Sie schickte zur Korrektur dann die Belege all der davorliegenden Rentenzahlungen zur DRV.
Im neuen Versicherungsverlauf fehlen diese Zeiten weiterhin.
Kann es sein, dass Beitragszeiten vor dem 17. Lebensjahr nicht zur Rentenberechnung einbezogen werden? Müsste meine Tochter in dem Fall die damals geleisteten Rentenbeiträge nicht zurückerstattet bekommen?