Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

versicherungszeiten

von Lara27.11.2008 | 23:13
1255 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo, meine frage ist....ich war bis ende juni in der schule (gmnasium letzte klasse) und in september habe einen 400 euro-job angenommen, da ich von der zentralen vergabestelle für studienpläte für dieses wintersemester eine absage erhalten habe. bin 20 Jahre jetzt geworden. wie ist das jetzt mit dem rentenzeiten? Muss ich die gleich geltend machen, da ja Zeiten ab dem 17ten lebensjahr angerechnet werden. Was ist mit der zeit bis zum september wo ich einen 400 Euro job ohne eigene zuzahlung zur rentenversicherung angenommen habe. Wird da eine überbrückung gezahlt...oder hätte ich da eine lehre oder sonst was anfangen müssen um die zeit überbrückt zu bekommen. Was ist mit der zeit wo ich jetzt auf einen studienplatz warte und diese mit diesen 400 Euro job überbrücke? Soll ich meine Schulzeugnisse und evtl. auch die Absage von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze an die Rentenversicherung schicken? Mir wurde auch gesagt sowas macht die Krankenkasse auch, dass sie zeiten der schule an die rentenversicherung meldet? oder kann man das auch viel später noch machen wenn ich mit dem Studium mal fertig bin? Wie werden diese zeiten jetzt eigentlich anerkannt? lg lara

3 Antworten

no nameam 28.11.2008 | 06:27
Zunächst vorweg: Sie haben recht, Zeiten des Schulbesuchs nach dem 17. Lebensjahr werden in der RV als Anrechnungszeiten anerkannt. Bei der Rentenberechnung werden sie jedoch bei einem Rentenbeginn ab 01.01.09 nicht mehr bewertet. Dennoch sollten Sie die Zeit geltend machen (und es ist vollkommen egal, ob Sie das jetzt machen oder in 10 Jahren), da Sie u. U. den Gesamtleistungswert erhöht. Das Schreiben der zentralen Vergabestelle sollte nicht notwendig sein, eine Schulzeitbescheinigung des Gymnasiums genügt vollkommen zum Nachweis der Schulausbildung. Außerdem werden Schulausbildungszeiten heute oft schon automatisch in das Versicherungskonto übermittelt. Für den 400-€-Job haben Sie zwar keine Beiträge gezahlt, aber Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Pauschalbeiträge in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts. Daher werden diese Zeiten ganz normal in Ihr Konto gemeldet. Später errechnen sich aus dieser Beschäftigung sogar Wartezeitmonate (ca. 4 Monate für 1 Jahr Beschäftigung). Wenn Sie wollen, dass die Beschäftigung als Pflichtbeitragszeit voll anerkannt werden soll, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber den schriftlichen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit einreichen. Sie zahlen dann (angenommen, Sie erhalten monatl. 400 €) 4,9 % von Ihrem Arbeitsentgelt an die RV (24,50 €) und haben Pflichtbeitragszeiten angerechnet (gibt mehr Wartezeitmonate und auch etwas mehr Rente).
Rosannaam 28.11.2008 | 09:27
Berichtigung: 4,9 % von 400,- € sind 19,60 €. ;-)) @Lara Ob rentenrechtliche Zeiten bei Ihnen überhaupt einmal zum Tragen kommen, wird sich vermutlich erst nach Beendigung Ihres Studiums herausstellen. Wenn Sie vorhaben, mindestens 5 Jahre neben dem Studium in einem Nebenjob bis 400,- € tätig zu sein, rentiert sich m.E. schon der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. Sie können sich dadurch nämlich außer einen Rentenanspruch auch einen Anspruch auf Reha-Maßnahmen aus der gesetzl. Rentenversicherung erwerben. Lassen Sie sich am Besten bei der DRV beraten.
-_-am 28.11.2008 | 09:37
4,9% von 400,- EUR macht 19,60 EUR mtl. ! Mehr zur "Aufstockung" bei Minijobs unter http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026