Hallo Ahmet,
bei der Prüfung der Wartezeit und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist künftig eine multilaterale Zusammenrechnung deutscher und bosnisch-herzegowinischer, kosovarischer, kroatischer, mazedonischer, montenegrischer, serbischer und slowenischer Versicherungszeiten zulässig. Eine abschließende Abstimmung der Verfahrensweisen der zuständigen deutschen Verbindungsstellen ist vorgesehen.
Zurzeit werden auf jeden Fall für die Prüfung der Wartezeit und der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen die deutschen und die belgische Versicherungszeiten zusammengerechnet.
Die Zahlung einer Rente erfolgt jedoch pro Land jeweils aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten. Dies hätte zur Folge, dass Sie im Rentenfall mehrere Renten parallel gezahlt bekommen würden.