Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgung Hinterbliebener Beamter/ Pensionär, Verstorbener Rentner

von Peter22.01.2020 | 14:54
837 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Folgender Fall: Der Hinterbliebene ist Pensionär 72 J, der Verstorbene war Rentner 75 J alt, verheiratet seit 50 J. Der Verstorbene erhielt Rente von 1. RV Bund und 2. Betriebsrente. Wie werden diese Renten für den hinterbliebenen Pensionär angerechnet? Es scheint sehr kompliziert zu sein, denn man findet in den Foren fast nur den umgekehrten Fall. Freue mich auf fundierte Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

die Pension ist ab Beginn des 4. Monats nach dem Sterbemonat auf die Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen. Ob die für die Betriebsrente zuständige Stelle eine Witwerrente zu zahlen hat, muss dort erfragt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mondkindam 22.01.2020 | 15:30
Die Pension der Hinterbliebenen wird auf die Witwenrente angerechnet nicht umgekehrt.
Valzuunam 22.01.2020 | 15:41
Der Grund warum Sie hier nur den umgekehrten Fall finden ist simpel: Es handelt sich um ein Rentenforum. Experten für Pensionen gibt es hier nicht. Insofern wird Ihre Frage in diesem Forum -zumindest von einem Experten- nicht beantwortet werden können. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie sich an die Versorgungsdienststelle wenden.
W°lfgangam 22.01.2020 | 21:22
...vor 50 Jahren gab es noch keine gleichgeschlechtlichen Ehen ;-) Egal, dem/oder der hinterbliebenen Pensionär/en würde eine gesetzliche Witwe(r)nrente grundsätzlich nicht auf die Pension anzurechnen sein. Möglicherweise erfolgt aber ab 4. Monat keine weitere Witwe(r)nrentenzahlung, da die Pension als anrechenbares Einkommen den zulässigen Freibetrag für die Witwenrente zu hoch überschreitet. Ggf. kommt aber auch noch eine Teilzahlung infrage. Betriebsrenten an Hinterbliebene folgen häufig dem Zahlungs-/ Teil-/ Nichtzahlungsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Den 'Bescheid' dazu daher abwarten. Betriebsrenten + Anrechnung auf die Pension??? ...auf jeden Fall bei der Versorgungsdienststelle nachfragen. Bereits im 'Pensions'Bescheid sind ausführlich die Mitteilungspflichten zu div. Einkommensarten aufgeführt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026