Versorgungsausgeleich-Erwerbsunfähigkeitsrente

von
Angelika Süßbauer

Wir wuren 2004 geschieden. Ich bezog bereits Erwerbsunfähigkeitsrente. Mein Mann ist Beamter. Es wurde ein Versorgungsausgleich festgestzt und monatliche Unterhaltszahlung durch meinen Mann.
Mein gesch. Mann geht jetzt in Pension. Ich selbst bin erst 59 Jahre u. weiter erwerbsunfähig. Mein Mann stellt die Unterhaltszahlung ein. Bekomme ich jetzt den Vorsorgungsausgelich oder wie läuft das?

Experten-Antwort

Bitte schauen Sie sich doch mal das damalige Urteil vom Familiengericht genauer an. In diesem Urteil müsste das Familiengericht entschieden haben, dass Ihnen Rentenanwartschaften in einer bestimmten Höhe zu übertragen sind. Nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich zum damaligen Zeitpunkt auch rechtskräftig bzw. wirksam geworden ist, gab es zum damaligen Zeitpunkt auch eine Erhöhung Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente. Das heißt, der Versorgungsausgleich wurde bereits durchgeführt. Nach Wegfall der monatlichen Unterhaltszahlungen steht Ihnen deshalb keine höhere Rente zu. Zur endgültigen Abklärung Ihrer Anfrage sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Anhand des genauen Sachverhalts kann man Ihnen alles weitere viel besser persönlich erklären. Bitte nehmen Sie das damalige Urteil des Familiengerichts mit.

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