Hallo Extern,
aufgrund Ihrer Fragestellung gehen wir davon aus, dass Sie bereits eine Rente beziehen. Wurde im Rahmen des [Versorgungsausgleichs:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-scheidung-versorgungsausgleich.html von Ihrer Seite kein Zielversorgungsträger für die externe Teilung zu ihren Gunsten gewählt, ist die Deutsche Rentenversicherung kraft Gesetzes der Zielversorgungsträger. In diesem Fall wartet die Deutsche Rentenversicherung den Eingang des Kapitalbetrages des externen Trägers ab. Die Erhöhung Ihrer Rente erfolgt nach dem Geldeingang. Hierüber erhalten Sie gesondert Bescheid.