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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Extern18.01.2021 | 11:49
204 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am Ende meines Versicherungsverlaufs ist unter - Versorgungsausgleich - neben der Ehezeit unter Ausgleichswert aufgeführt: "x.xxx,xx EUR Kapitalbetrag, externe Teilung zu Gunsten, bisher nicht gezahlt" Was bedeutet: nicht gezahlt? Wird das noch nicht bei der Rente berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Extern,

aufgrund Ihrer Fragestellung gehen wir davon aus, dass Sie bereits eine Rente beziehen. Wurde im Rahmen des [Versorgungsausgleichs:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-scheidung-versorgungsausgleich.html von Ihrer Seite kein Zielversorgungsträger für die externe Teilung zu ihren Gunsten gewählt, ist die Deutsche Rentenversicherung kraft Gesetzes der Zielversorgungsträger. In diesem Fall wartet die Deutsche Rentenversicherung den Eingang des Kapitalbetrages des externen Trägers ab. Die Erhöhung Ihrer Rente erfolgt nach dem Geldeingang. Hierüber erhalten Sie gesondert Bescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Morgen, morgen nur nicht heuteam 18.01.2021 | 21:59
Solch schwierige Fragen beantworten die Experten vielleicht erst nach Corona
Deutsche Rentenversicherung
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