Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWie „Schiko“ und „Regina“ schon erwähnten wird der Betrag des Vorsorgungsausgleichs in Entgeltpunkten (EP) errechnet (hier: 277,- DM : 36.18 (EP bei Ehezeitende nach 30.06.1987) = 7,6562 EP. Diese EP werden bei jeder Rentenanpassung ebenfalls angepasst – heute also: x 26,13 = 200,06 EUR wert. Waren Sie bei Ehezeitende schon Beamter, dann wird der Versorgungsausgleich nach dem „Quasi-Splitting“ (1587b Abs. 2 BGB) errechnet. Ihre Versorgungsstelle behält diesen Betrag bei Ihrer Pension. ein.
Beim Quasi-Splitting wird nur ein Leistungsträger zuständig für die Durchführung des Versorgungsausgleiches und das ist bei Ihnen die Versorgungsstelle, d.h. Ihre Altersrente erhalten Sie später ungekürzt
Könnten Sie Ihre Frage etws näher erläutern "veranschk`??".
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