Im Falle einer Scheidung wird ja bekanntlich im Versorgungsausgleich gegeneinander
aufgerechnet. Sollte es bei einer zweiten Ehe zu einer Scheidung kommen, wird dann
von den verbliebenen Rentenansprüchen ein erneuter Versorgungsausgleich durch-
geführt d.h. abgegeben order erworben? Gibt es hier evtl. Ausnahmeregelungen?
Fiktives Beispiel: Erworbener Renten-
anspruch Ehemann bei erster Ehe EUR 1.000,--, nach Scheidung Abtretung an Ehefrau EUR 100,--, Restanspruch EUR 900,--. Bei erneuter Scheidung 2.Ehe, Abtretung EUR 80,--, restlicher Rentenanspruch des Ehemannes
EUR 820,--.
Vielen Dank für INFO