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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von hafra28.05.2012 | 18:40
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3 Antworten

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Im Falle einer Scheidung wird ja bekanntlich im Versorgungsausgleich gegeneinander aufgerechnet. Sollte es bei einer zweiten Ehe zu einer Scheidung kommen, wird dann von den verbliebenen Rentenansprüchen ein erneuter Versorgungsausgleich durch- geführt d.h. abgegeben order erworben? Gibt es hier evtl. Ausnahmeregelungen? Fiktives Beispiel: Erworbener Renten- anspruch Ehemann bei erster Ehe EUR 1.000,--, nach Scheidung Abtretung an Ehefrau EUR 100,--, Restanspruch EUR 900,--. Bei erneuter Scheidung 2.Ehe, Abtretung EUR 80,--, restlicher Rentenanspruch des Ehemannes EUR 820,--. Vielen Dank für INFO

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hafra, seit dem 01.09.2009 gibt es diverse Ausnahmeregelungen zur Gestaltung des Versorgungsausgleiches. Informationen darüber erhalten Sie dazu in unserer Broschüre „ Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ , beim Ihrem Scheidungsanwalt oder in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Grds. hat „von...“ jedoch Recht. Der Ausgleich bezieht sich jeweils immer nur auf die Ehedauer der zu scheidenden Eheleute.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

...am 28.05.2012 | 19:20
Beim Versorgungsausgleich werden nicht die gesamten Rentenansprüche ausgeglichen, sondern ausschließlich die Rentenansprüche, die während der jeweiligen Ehezeit erworben worden sind. Die zwei Ehen würden sich also dementsprechende nicht in die Quere kommen...
Chrisam 28.05.2012 | 19:32
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