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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Christine Oelrich08.08.2017 | 16:44
705 Ansichten
12 Antworten

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Ich bin seit 1.8.2017 pensioniert (Beamtin). Bei meiner Scheidung wurde ich als versorgungspflichtig gegenüber meinem Ex-Mann erklärt. Jetzt - mit der 1. Abrechnung als Rentnerin - wurden mir 157,- € Versorgungsausgleich abgezogen; mein Ex-Mann hat dieses Geld aber nicht bekommen. Wo ist es geblieben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2017 | 09:00

Hallo Frau Oelrich,

die Folgen des Versorgungsausgleichs wirken sich regelmäßig sofort bei Beginn einer Zahlung (Pension bzw. Rente) aus ohne Rücksicht darauf, ob sich beim früheren Partner auch schon entsprechende Auswirkungen ergeben.

11 Antworten

Maxam 08.08.2017 | 17:07
Diese Abzüge bei Ihnen bekommt Ihr Mann erst wenn er Rentner ist. Bezieht er schon Rente ?
Fastrentneram 08.08.2017 | 16:51
Ein bisschen dürftig Ihre Angaben.Wenn Ihr geschiedener Mann schon Rentner ist, sollte der VAG schon in seiner Rente enthalten sein. Diesbezüglich sollte er mal seinen Rentenbescheid durchsehen.
Schadeam 08.08.2017 | 17:25
Ihr EX Mann bekommt das Geld sobald er Rentner ist. Ist er noch nicht Rentner ist alles klar und korrekt, sollte er schon Rentner sein stimmt irgendetwas an der Story nicht.
Christine Oelricham 08.08.2017 | 17:43
Mein Ex-Mann wird erst in 2 Jahren in Rente gehen; demnach müsste ich Ihren Angaben nach doch noch keine Anzüge haben oder?
=//=am 08.08.2017 | 17:56
"Anzüge" dürfen Sie haben... :-) und Abzüge haben Sie auch seit Beginn Ihrer Pensionierung. Dies wirkt sich bei Ihnen gleich aus.
Zeldaam 08.08.2017 | 19:56
Sehr geehrte Frau Oelrich, grundsätzlich wird Ihre Pension sofort ab Beginn um den Versorgungsausgleich gekürzt, ganz gleich , ob Ihr Ex schon eine Rente/ Pension bezieht oder nicht. (Seine Versorgung würde auch bereits ab Beginn erhöht werden, wenn Sie noch keine Pension erhalten würden.) Aber: Sofern Sie Ihrem EX noch Unterhalt zählen müssen, könnten Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Anpassung des Versorgungsausgleichs stellen , mit der Folge, das Ihre Pension zunächst nicht gekürzt wird - Schauen Sie mal in die Paragraphen 33,34 VersAusglG. MfG Zelda
W*lfgangam 08.08.2017 | 20:38
Hallo Christine Oelrich, 'altes' oder neues Versorgungsausgleichsrecht - Scheidung vor 2009/ab 2009: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__57.html Ansonsten verweise ich auf Zeldas Beitrag - grundsätzlich der sofortige Verlust von Anwartschaften unmittelbar nach Rechtskraft der Scheidung, egal wann der/die Begünstigte von dem Bonus profitieren wird. Hätte Ihnen auch schon Ihr Anwalt erklären können ... Gruß w.
W*lfgangam 08.08.2017 | 23:10
...wohin sollen sie schon _gehen_? Jede/r die/der abgeben muss, verliert _sofort_ SOFORT seine bisherigen Ansprüche (fiktive Werte eben) - egal, ob der andere davon sofort profitieren kann. Mit Rechtskraft der Scheidung ist das einfach weg - bereits heute - eine einfache gesetzliche Regelung ...mönsch Christine, Sie sind doch Beamtin/gebildet unterstelle ich mal !? ...da kann man doch schlichten Gesetzestext/die Folgewirkungen einfach mal im Urteil/Beschluss nachlesen, wie das mit dem Versorgungsausgleich ist - oder? …zur Not fragen Sie die 'Beamten' vor Ort in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt – die Grinsen auch nicht ob Ihrer Fragestellung, sondern werden Ihnen das fair erklären ;-) Gruß w.
Christine Oelricham 08.08.2017 | 22:38
Das habe ich ja jetzt verstanden - nur: wohin gehen die Abzüge, wenn mein Ex-Mann sie noch nicht bekommt? Und das mit den "Anzügen" ist ja durchaus witzig, wenn auch ungewollt.
Onkel Ottoam 08.08.2017 | 23:12
Die Abzüge werden auf die Entgeltpunkte ihres Mannes angerechnet und erhöhen dadurch seine Rentenansprüche.
KPJMKam 09.08.2017 | 08:40
Hallo. Ich habe nicht gefunden wer Dein Dienstherr ist. Es gibt ja neu die interne oder die externe Teilung. Es hängt von Deinem Dienstherrn ab wie die Teilung vorgenommen wird. Darum kann es sein das Dein Ehemaliger später eine Versorgung von Deinem Dienstherrn erhält. Wenn Du wegen Dienstunfähigkeit pensioniert worden bist gibt es auch auf Antrag vielleicht eine Aussetzung Deiner Kürzung bis Dein Ehemaliger seine Versorgung bekommt.
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