Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Versorgungsausgleich

von Karbolmaus5015.07.2007 | 22:11
2075 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein Mann hat mich gebeten, für Ihn folgende Frage zu stellen: Bei seiner Scheidung im Jahre 1982 wurden für seine Exfrau 270,00 DM Versorgungsausgleich errechnet, was ja auch gerecht ist, denn durch den Versorgungsausgleich wird ja die in der Ehezeit angesparte Rente geteilt. Bei seinen jetzigen Rentenberechnungen, also zum heutigen Zeitpunkt ( er wird im nächsten Jahr von der jetzigen Altersteilzeit aus in Rente gehen) werden hieraus ca. 235.00 €. Wie kommt kommt so eine Erhöhung zustande? Es werden doch nur die in der Ehe angesparten Rentenbeträge geteilt oder nicht? Alles was er sich nach der Ehe erarbeitet hat, gehört doch ihm oder???????? Mit freundlichem Gruß Karbolmaus50

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Versorgungsausgleich kommt nur für die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften in Betracht. Dabei ist aber Folgendes zu beachten: Das Gericht gibt in seinem Urteil den Monatsbetrag der zu übertragenen Anwartschaften an (in Ihrem Fall 270,00 DM). Dieser Monatsbetrag wird dann vom Rentenversicherungsträger in Entgeltpunkte umgerechnet, aus denen sich im Leistungsfall die Rente berechnet. Bei 270,00 DM und einem angenommenen Ende der Ehezeit in 1982 würden sich (270,00 DM : 30,12 DM aktueller Rentenwert Ende Ehezeit 1982) 8,9641 Entgeltpunkte ergeben. Aus diesen Entgeltpunkten würde sich heute - also 25 Jahre später - bereits ein Rentenbetrag von ca. 235,00 EUR errechnen, da der aktuelle Rentenwert mittlerweile auf 26,27 EUR angestiegen ist (8,9641 Entgeltpunkte x 26,27 EUR = 235,49 EUR). Der aktuelle Rentenwert hat als allgemeiner Faktor der Rentenformel die Funktion, die erworbenen Entgeltpunkte des Versicherten in einen zeitnahen, dem aktuellen Lohnniveau angepassten Euro-Betrag umzuwandeln. Mit dieser Verfahrensweise wird sichergestellt, dass der Betrag aus dem Versorgungsausgleich, wie auch vom Familiengericht jeweils im Urteil angeordnet wird, auch der Dynamik der Renten unterliegt. Bei den 270,00 DM handelt es sich also nicht um einen statischen Wert, der bei Rentenbeginn lediglich in Euro umzurechnen ist, sondern um einen dynamischen Betrag, der auf diese Weise auch an den jeweiligen Rentenanpassungen teilnimmt.

2 Antworten

Amadéam 15.07.2007 | 23:05
Nun, die Sache ist ganz einfach. Beim Versorgungsausgleich geht es nicht um statische, sondern vielmehr um dynamische Anwartschaften. So sind seit 1982 einige Rentenanpassungen ins Land gegangen. Beim Begünstigten ist der Wert (Bonus) also höher geworden und beim Belasteten der vorzunehmende Abzug (Malus )im gleichen Verhältnis ebenso erhöht worden. Der VAG-Belastete mag sich jedoch damit Trösten, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Renten dem Inflationsverzehr preisgegeben worden sind. Rentenerhöhungen, die die Inflationsrate auch nur annähernd ausgleichen, wird es am Standort D in absehbarer Zeit nicht mehr geben.
Schiko.am 16.07.2007 | 07:02
In der tat, es ist so wie sie es schilderten. Bei der scheidung in 1982 wurde der versorgungsausgleich für die gemeinsamen ehejahre durchgeführt. Der ausgleich erfolgt grundsätzlich in entgeltpunkten, der scheidungsrichter aber legt dies in geldbeträgen fest, 270 DM.- entsprachen 1982 8,9641 EP., als rentenwert galt 1982 30,12 DM. ( 270 : 30,12) für einen EP. Jetzt ist dieser rentenwert in euro 26,13 und ab 1.7.2007 26,27 für einen EP. Somit: 26,27 x 8,9641 EP. €. 235,49 rechnerischer wert der gesannten EP. Entgeltpunkte vor der ehe und auch nach der ehe stehen zu 100% ihnen zu, dies ist berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026