Guten Morgen!
Der „Ex“ bekommt den Versorgungsausgleich nur zurück, wenn aus der Versicherung Ihrer (dann verstorbenen) Ehefrau nach ihrem Tod weniger als 3 Jahre Rentenleistungen gezahlt würden (§ 37 Abs. 2 VersAusglG).
Das heißt erstmal: wenn Ihre Ehefrau versterben sollte, haben Sie zunächst Anspruch auf die Witwerrente aus ihrer Versicherung (dem Grunde nach). Etwas kompliziert würde es, wenn sie innerhalb des ersten Ehejahres versterben würde. Dann wäre nachzuweisen, dass es sich nicht um eine Versorgungsehe gehandelt hätte. Klassischer Fall, wo das kein Problem wäre, ist z. B. der Unfalltod, denn hier ist das Versterben nicht vorhersehbar. Wenn eine zum Tode führende Erkrankung vorliegt, wird es schon komplizierter. Hier wäre nachzuweisen, dass die Erkrankung selbst (oder ihr tödlicher Verlauf) bei Eheschließung noch nicht vorhersehbar bzw. bekannt gewesen sind (sowas könnten behandelnde Ärzte bescheinigen). Das scheint nach ihren Ausführungen ja kein Problem zu werden, falls es soweit kommen sollte. Nur der Vollständigkeit halber: es ist erstmal egal, wie lange Sie vor der Eheschließung schon liiert gewesen sind. Es zählt laut Gesetz nur der Zeitraum zwischen Eheschließung und Tod. Aber insgesamt ist das alles ja nur eine theoretische Frage – ob die Fallgestaltung wirklich eintreten und Ihre Ehefrau innerhalb der nächsten 10 Monate versterben sollte, scheint ja nicht wirklich zu erwarten zu sein – zum Glück. ;-)
Zur Ausgangsfrage (Rückgängigmachen des VAG): Sobald Ihre Witwerrente dann erst einmal mindestens 3 Jahre zur Auszahlung gekommen sein wird, kann der Versorgungsausgleich durch den „Ex“ nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das heißt, Ihr Anspruch auf Witwerrente müsste auch der Höhe nach bestehen, die Rente dürfte also nicht aufgrund einer Einkommensanrechnung ruhen oder vielleicht wegen Ihres Lebensalters kürzer zu befristen zu sein. Vielleicht gäbe es in dem Fall ja auch rentenberechtigte Waisen, die würden auch zählen.
Ich hoffe, meine Ausführungen sind einigermaßen verständlich und nicht zu verwirrend geworden.