Sehr geehrtes Forumsteam
Meine Scheidung steht bevor und das Familiengericht wird bald eine Berechnung, für den Ausgleich der Ehezeit bei den Rententrägern beantragen.
Ich habe 3 Kinder die vor 1992 geboren sind. Das zusätzliche Jahr pro Kind wurde in meiner
Rentenauskunft ab 1.7.2014 berücksichtigt. So wie ich hier lesen konnte, werden diese mit dem Ehemann geteilt, was korrekt ist.
Dadurch das ich meine Kinder erzogen habe, sind mir ehebedingte Nachteile entstanden, das macht sich in der Anzahl der fehlenden Beitragsmonate bemerkbar. Mir fehlen noch 42 Monate Beitragszeit. Die 35 Jahre Wartezeit habe ich erfüllt.
Im Jahre 2013 wurde vom Familiengericht eine Ausgleichberechnung bei den Rententrägern beantragt, so dass ich von meinem Mann für die Ehezeit 27,1912 Entgeldpunkte übertragen bekomme.
Von mir erhält er 5,4745 Entgeldpunkte.
Diese Berechnung war wie schon geschrieben im Jahr 2013, wo es noch keine Mütterrente gab.
Kann mir jemand helfen und berechnen, ob die mir übertragenen Entgeldpunkte ausreichen, die fehlenden 42 Monate auszugleichen?
Abzgl. meiner zu übertragenen Entgeldpunkte, abzgl. Anteil der Mütterrente.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.