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Versorgungsausgleich "Ost/West-Moratorium"

von Gerhard21.12.2008 | 13:18
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wie kann man die Ausführungen im neuen Scheidungsrecht verstehen: "6. Ausgleich von "Ost- / West-Anrechten" Das faktische "Ost-West-Moratorium" wird beseitigt: Der Versorgungsausgleich kann künftig auch durchgeführt werden, wenn die Eheleute sowohl über "West-Anrechte" als auch über "Ost-Anrechte" verfügen. Bislang musste der Versorgungsausgleich häufig ausgesetzt werden, wenn die Eheleute sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern Rentenansprüche erworben hatten. Jetzt ist eine abschließende Regelung bei der Scheidung möglich, weil beispielsweise die "Entgeltpunkte West" und die "Entgeltpunkte Ost" gesondert ausgeglichen bzw. verrechnet werden können." ??! Ich selbst war etliche Jahre in der damaligen DDR verheiratet und wurde in den 80er Jahren im "Westen" geschieden. Bei mir wurde damals beim Scheidungsverfahren gleich der Versorgungsausgleich mitgeregelt!? Also doch nicht so neu?? Gruß Gerhard

1 Antworten

Wolfgangam 22.12.2008 | 09:00
Hallo Gerhard, zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung gab es noch keine Differenzierung zwischen Entgeltpunkten/Entgeltpunkten Ost. Die Ost-Zeiten wurden nach FRG (Fremdrentengesetz) bewertet und damit auf das Niveau von West-Zeiten gehoben. Ein Ausgleich bei Scheidung war so zwischen wertgleichen Ost-West-Anwartschaften möglich. Mit der Einheit auch in der Rentenversicherung wurde die 'alte' Bewertung/Umrechnung aufgegeben und die Beschäftigungs- und Beitragszeiten nach real nachweisbaren Einkünften (meist über den grünen SV-Ausweis) anerkannt und daraus Entgeltpunkte (EP) Ost gebildet. Die EP Ost haben aber bekanntermaßen noch nicht Westniveau erreicht, so dass bei einem Versorgungsausgleich eine wertmäßige 'Schieflage' entsteht. Der Ausgleich findet erst unmittelbar vor einem Rentenanspruch statt - selbst dann, wenn ein Ausgleichsberechtigter /-verpflichteter nur 1 Monat EP OST . Das ist unbefriedigend, weder Rentenauskünfte, Renteninformationen sind korrekt möglich, geschweige denn eine Wartezeitauskunft ...und danach soll dann über den eigenen Rentenanspruch entschieden werden? Die Neuregelung ist überfällig. Ob Ihr damaliger Versorgungsausgleich aus heutige Sicht (noch) richtig ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Vor Rentenbeginn können Sie eine Abänderung durchführen lassen, sollten sich aber vorher eingehend über Vor-/Nachteile informieren. Gruß w.
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