Hallo grafik,
eigentlich muss der Ausgleichsberechtigte gar nichts mehr tun. Der Versorgungsträger sollte den Versorgungsausgleich normalerweise automatisch umsetzen. Erfolgte dies bisher nicht, sollten Sie/der Berechtigte sich an den Dienstherrn/Versorgungsträger wenden und nach dem Stand der Bearbeitung bzw. die Gründe für das Nichtumsetzen des Versorgungsausgleichs fragen.