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Versorgungsausgleich

von grafik20.02.2008 | 19:41
1378 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte um klare Auskunft: Wie funktioniert nach einer Scheidung zw. Beamten der Weg zum Erhalt des Versorgungsausgleichs? Aktueller Fall: Scheidung vor 1Jahr (Vers.- ausgl.in Entgeltpunkten gerichtlich festgesetzt),Berechtigter=seit längere Zeit wg. Krkh.Versorgungsempfänger, d.h.auf Zahlungen angewiesen! Bisher keine Vers.Ausgleichs-Zahlungen erfolgt. Wie muss Berechtigter tätig werden, um an sein Geld zu kommen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo grafik,

eigentlich muss der Ausgleichsberechtigte gar nichts mehr tun. Der Versorgungsträger sollte den Versorgungsausgleich normalerweise automatisch umsetzen. Erfolgte dies bisher nicht, sollten Sie/der Berechtigte sich an den Dienstherrn/Versorgungsträger wenden und nach dem Stand der Bearbeitung bzw. die Gründe für das Nichtumsetzen des Versorgungsausgleichs fragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo karla,

es kommt darauf an, ob und wie lange Ihre geschiedene Frau Rente bezogen hat bzw. ob Hinterbliebenrente(n) gewährt werden.

Stellen Sie in einer Beratungsstelle einen Antrag nach § 4 VAHRG (Nichtberücksichtigung des Abschlags bei Ihrer Rente), dann kann konkret geprüft werden, ob es möglich ist, dass der Abschlag bei Ihrer Rente nicht bzw. nicht mehr berücksichtigt wird.

4 Antworten

Haseam 21.02.2008 | 06:52
Der Versorgungsausgleich kommt nur zur Wirkung, wenn Sie Rente der gesetzl. RV beziehen. Hier hilft nur einen Antrag stellen. Von welcher Versorgung sprechen Sie? Wer zahlt ? Möglicherweise ist dann besser zu helfen.
Haseam 21.02.2008 | 09:13
Sorry übersehen, daß Beamtenversorgung angesprochen.
karlaam 21.02.2008 | 09:25
Rückführung des Versorgungsausgleichs. meine ex-Frau verstarb bekomme ich den Versorgungsausgleich zurück.
Rosannaam 21.02.2008 | 09:23
Der VA-Berechtigte sollte sich an seinen zuständigen Versorgungsträger wenden. Da der VA-Ausgleichsberechtigte doch bereits Versorgungsempfänger ist, auf welche Zahlungen ist er dann angewiesen? Es gibt doch dann nur eine Erhöhung der Pension.
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