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Versorgungsausgleich

von Tina Sellner05.02.2015 | 15:32
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren Ich schreibe für meine Mutter. Meine Eltern leben in Scheidung (36 Ehejahre) die in der nächsten Zeit rechtskräftig wird. Mein Vater bezieht Rente aus dem öffentlichen Dienst. Meine Mutter war Angestellte und ist bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, allerdings fehlen ihr noch einige Monate ,von den 35 Jahren, bis zur Altersrente nach dem Schwerbehindertenverfahren. Meine Fragen: Wird der Versorgungsausgleich von der Rentenkasse aus dem öffentlichen Dienst in die Deutsche Rentenversicherung übertragen? Kann meine Mutter ggf. damit ,die ihr fehlenden Monate ausgleichen? Über eine Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich im voraus. MfG

7 Antworten

=//=am 05.02.2015 | 17:01
Was meinen Sie mit "Rentenkasse aus dem öffentlichen Dienst"? Sowas gibt es nicht. War Ihr Vater Beamter und erhält eine Pension? Grundsätzlich werden die durch den Versorgungsausgleich erhaltenen Anwartschaften in Kalendermonate umgerechnet und mit diesen Monaten können Wartezeiten erfüllt werden - mit Ausnahme der knappschaftsspezifischenWartezeit von 25 Jahren und der Wartezeit nach § 51 Abs. 3a Satz 2 SGB VI von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Tina Sellneram 05.02.2015 | 17:50
Hallo zusammen Vielen Dank für Ihre Antworten, sie hat mir sehr geholfen. MfG Tina
Tina Sellneram 05.02.2015 | 17:19
Hallo Danke für Ihre Antwort. Ja, mein Vater ist Beamter im öffentlichen Dienst gewesen und erhält eine Pension. Die Wartezeiten hat meine Mutter schon erfüllt. Es fehlen ihr lediglich einige Monate an Beitragszeiten, wo sie wegen Krankheit nicht einzahlen konnte. Mit freundlichem Gruß Tina
Testeram 05.02.2015 | 17:21
Zuerst würde ich unterstellen, dass der Ausgleich in der Rentenversicherung stattfindet. Auf die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren -für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen- werden auch Monate angerechnet, welche durch einen Versorgungsausgleich begründet werden. Erforderlich ist aber, dass nach dem Ausgleich auch ein Bonus/Zuwachs im Versicherungskonto ihrer Mutter verbleibt. Dies ergibt sich aus den erworbenen Anwartschaften der Ehegatten. Wenn Ihre Mutter mehr erarbeitet hätte als Ihr Vater, wäre auch denkbar das Sie nur abgeben muss (also insgesamt nur Malus = Minderung). Hier könnten dann keine Wartezeitmonate zusätzlich hinzukommen. Wenn beide Auskünfte vorliegen (von Vater und Mutter, fragen Sie den Rechtsanwalt ihrer Mutter) können Sie ggf. grob absehen, wer letzendlich einen Zuwachs verbuchen kann.
Testeram 05.02.2015 | 17:29
Na, wenn die Wartezeit bereits erfüllt ist, wo ist das Problem? Das erste Posting hatte ich so gelesen, als würden tatsächlich noch Monate zur Erfüllung der Wartezeit fehlen, sorry. Lücken im Versicherungskonto werden durch den Versorgungsausgleich nicht in der Art gefüllt, dass z.B. eine Krankheitszeit im Jahre 1983 nun geschlossen wird. Dies ist auch nicht erforderlich.
senf-dazuam 06.02.2015 | 09:34
Um alle evtl. auftretenden Missverständnisse (v.a. bzgl. der Wartezeit von 35 Jahren) zu klären, sollte ihre Mutter einen Beratungstermin bei der DRV wahrnehmen und dazu die Angaben aus dem Versorgungsausgleich mitbringen.
=//=am 06.02.2015 | 10:01
Nach rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich wird sowieso von amtswegen ein entsprechender Bescheid erteilt! Aus diesem sind die Auswirkungen des VA ersichtlich. Wenn dann noch Fragen offen sind, kann Ihre Mutter sich immer noch mit der DRV in Verbindung setzen.
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