Hallo Schusterle,
ja, Sie können beim zuständigen Amtsgericht/Familiengericht einen Antrag auf Abänderung der gerichtlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich stellen (§ 51 VersAusglG). Das Gericht wird dann entscheiden, ob eine wesentliche Wertänderung vorliegt und der VAG zu korrigieren ist.
Aber: Wie „Schilas Mama“ bereits dargestellt hat - die Änderung muss auch nichtzwingend positiv für Sie ausgehen.