Habe mal ein paar Fragen zum Versorgungsausgleich ohne davon betroffen zu sein. Also rein informativ.
Wissen kann ja nie schaden :-)
Ehe wird geschieden. Versorgungsausgleichsberechnung wird durchgeführt. So weit so klar, denke ich.
Einer muss erworbene Rentenansprüche anteilig an den Ex-Partner abgeben.
Wenn nun dieser Ex-Partner, dem die Ansprüche zugeteilt wurden, verstirbt, bekommt dann der Zahlende ab diesem Zeitpunkt wieder seine volle Rente oder sind diese Ansprüche ein für allemal weg?
Bedanke mich für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße