Guten Tag,
stimmt es dass bei einer Scheidung die Einzahlungen in Riester auch wie die aufgelaufenen Rentenpunkte während der Ehe aufgeteilt werden ?
Das kann nicht sein oder ?
Entsetzt !
Guten Tag,
stimmt es dass bei einer Scheidung die Einzahlungen in Riester auch wie die aufgelaufenen Rentenpunkte während der Ehe aufgeteilt werden ?
Das kann nicht sein oder ?
Entsetzt !
Das ist so! Im Rahmen des im Scheidungsverfahren durchzuführenden Versorgungsausgleichs können auch in einem Riestervertrag während der Ehezeit angesparte Anwartschaften auf Altersversorgung miteinbezogen werden.
und was ist so entsetzlich daran?
ja und auch Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen werden "aufgeteilt". Das was man(n) und Frau während der Ehezeit gemeinsam erarbeitet hat, wird entsprechend "aufgeteilt". Die "Leibrentenversicherungen" sind ja auch aus der "gemeinsamen Haushaltskasse" bezahlt worden.
So ungerecht ist das also gar nicht oder?
Klar ist es blöde, wenn nur "einer" vorgesorgt hat...
der Ulf
Genau so ist es, ich habe alleine vorgesorgt.
Meine Frau hat es noch nie geschafft auch nur einen Cent zu sparen !
Das ist wirklich hart, ich finde das total ungerecht.....
Entsetzt !
http://www.wgvdl.de/
Kann man den Riestervertrag eigentlich auflösen und sich das Geld auszahlen lassen ?
Entsetzt !
Hallo Entsetzt
Nur sehr schwer. Das sind nur ein Nachteil von vielen . Bei Abschluß einer Riesterrente werden immer nur die Vorteile genannt - nicht die Nachteile.
das würde ich nicht machen!
seit wann läuft der Vertrag? und läuft das Scheidungsverfahren schon?
Wann haben Sie geheiratet?
MfG Happy
genau aus diesem Grund, sollte sich auch jeder/jede vor Vertragsabschluss mit den jeweiligen Bedingungen auseinandersetzen!!!
Wie ich schon mehrmals geschrieben habe, bin ich glückliche Riester(in) und habe mich vorab über die Finanztest "schlau" gemacht.
Mit diesem "Wissen" bin ich losgezogen und habe meinen Vertrag abgeschlossen!
Aber das ist auch nicht das Problem von @Entsetzt, sondern es geht um die Aufteilung der Rentenanwartschaften. Hier ist m.E. nach eben das Problem der "Zugewinnung" für die Ehefrau, die sich überhaupt nicht um eine Vorsorge gekümmert hat! Ich verstehe daher @Entsetzt und hoffe, dass er eine friedliche Lösung findet. Wenn der (noch) Ehefrau allerdings keine Möglichkeit gegeben war zu "sparen", weil sie evtl. Hausfrau und Mama war, dann muss er eben abgeben. Die Entscheidung der Familienplanung, wenn es denn so war, haben ja auch beide getroffen. Mit allen Konsequenzen!
MfG
Happy
Hallo Happy,
der Vertrag läuft seit 2002 und die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
Aber wir wollen es definitiv machen.
Wie ist das eigentlich für die Kinderzulage ?
Die ging auch auf den Vertrag ein, wird die auch geteilt ?
Es wird alles geteilt. So ist das eben, da hift ihr lamentieren auch nicht weiter.
Es wäre hilfreich, wenn ein Experte die Frage beantworten würde und damit diesem sinnfreien Wildwuchs ein Ende bereitet.
Mit freundlichem Gruß,
Hinweis!
also der Vertrag kann demnach schon mit berücksichtigt werden. Und soweit ich weiß bekommt derjenige die Kinderzulage, der auch das Kindergeld erhält. Das weiß ich jedoch nicht sicher, da ich selbst leider keine Kinder habe!
Vielleicht fragen Sie da mal bei der ZfA in Berlin nach, die wissen das bestimmt.
Service-Hotline
0800 1000 48040
nur eines noch:
wenn Sie den Vertrag jetzt kündigen und tatsächlich eine Summe erstattet bekommen, dann müssen Sie das auch beim Familiengericht angeben und dürfen nachträglich zahlen. Ich glaube nicht, dass das so ohne Probleme geht. Ich galube auch, dass der Vertrag nur "ruhend" gestellt werden kann und nicht gekündigt werden darf. Umzwitschen dürfen Sie, aber das kostet u.U. enorm viel Verwaltungsgebühr.
MfG
Happy
@Entsetzt
Du wirst noch ganz andere Probleme wie nur Riester haben.
War erstmal die Unterhaltsforderungen ab die auf dich zukommen werden.
Dann bleibt den meisten Männern nicht mehr genug zum Leben übrig und dann hilft nur noch das da:
http://www.bestattungen-thailand.com/
Freundliche Grüße von
Entsorgt
da Sie ja offensichtlich nichts hilfreiches zu schreben haben, hätten Sie sich Ihren "Hinweis" auch knicken können!
Diese "sinnfreien" Beiträge helfen auch manchmal schon, wenn eine wenig Verständnis aufgebracht wird.
Ihr Beitrag ist nur Bla Bla! Das wusste @Entsetzt auch schon.
Hochachtungsvoll
Happy
Das Lieblingsthema von Herrn Realist-Bitte Melden ?
Ich finde es sooo schlimm, wie man(n) der geschiedenen Ehefrau nicht das Schwarze unterm Fingernagel gönnt, nur weil man(n) WÄHREND der Ehezeit nicht in der Lage war, auch über BEIDER Altersvorsorge zu sprechen und entsprechende Vorsorge zu treffen!!!
Traurig, traurig.
Würde die Ehe weiter bestehen, würde doch irgendwann auch das Problem der Unterversorgung eintreten. Daran sollte man halt denken. Wenn nicht, muß man(n) in den sauren Apfel beißen!
Will man verhindern, daß der geschiedene Ehepartner bei einer Scheidung von einem "profitiert", sollte man einen Ehevertrag abschließen und z.B. den Versorgungsausgleich ausschließen. Dann braucht man sich bei einer Scheidung zumindest diesbezüglich keine Sorgen zu machen....
Hallo Entsetzt!,
auch bei mir wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt.
Kann Sie aber trösten, die seit 2002 angesparten Riesterbeträge plus Zulage werden nach all den Anwalts, Gerichts- und evtl. Notarkosten sicher Ihr geringstes Problem sein.
Wer weiß denn schon bei einer Hochzeit was daraus wird ?
Das ist wie Lotto spielen und der Einsatz ist mit Riester eben noch etwas höher geworden.
Zudem wird niemand bei der Heirat aufgekärt was das für Konsequenzen hat.
Gehn sie mal zu Notar mit wesentlich lächerlichen Anliegen und Rechtsfolgen, da können sie sich erstmal eine Stunde lang all die Gefahren die lauern von ihm anhören.
Wissen Sie warum es noch die Ehe gibt ?
Weil die Anwaltsmafia bestens daran verdient wenns schief geht. (Helferindustrie)
Die Gilde der Anwälte hockt nämlich auch mehrheitlich in Land und Bundestag.
Gruss
Unterhaltsverbrecher
Hallo Entsetzt!,
es ist tatsächlich so, wie es bereits die anderen Forumsteilnehmer dargestellt haben. Nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch die Riesterrente, Betriebsrenten, Beamtenversorgungen etc. werden in den Versorgungsausgleich mit einbezogen. Genau das ist auch der Sinn des Versorgungsausgleichs - die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Alterssicherung auszugleichen. Eine Kündigung der Versicherung (unter Inkaufnahme aller Nachteile) macht hier m. E. auch wenig Sinn.
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