versorgungsausgleich

von
günter

hallo.
ich wurde vor 3 jahren nach 30 jähriger ehe ohne VAG geschieden.Trotz Strafandrohung hat meine Ex keine Kontoklärung gemacht, es fehlen bei ihr 10 jahre. Was passiert wenn ich in Alterrente gehe ?? Bekommt sie deswegen noch mehr von meiner von meiner Rente wie sowieso schon??

danke im voraus
Günter

von
Schade

Sie schreiben:"ich wurde vor 3 jahren nach 30 jähriger ehe ohne VAG geschieden".

Von daher verstehe ich Ihre Frage nicht:
Wenn kein VAG durchgeführt wurde, dann hat doch auch keiner entschieden, dass Ihnen was abgezogen wird.

Können Sie die Fragestellung präzisieren?

von
Happy

Hallo Günter,

es wurde doch kein VAG durchgeführt oder?
Dann wird doch auch nichts gekürzt bei Ihnen. Oder wären Sie der Begünstigte gewesen???

MfG
Happy

von
günter

nein es ist noch kein VAG gemacht worden aber er wird ja wohl gemacht werden wenn ich in Rente gehe. Meine Frage ist, ihr fehlen ja 10 jahre in der sie ja gearbeitet hat und keinen Nachweis bringt. Dann bekommt sie ja für diese zeit noch mehr von meiner Rente übertragen auf ihr Rentenkonto oder?

von
Agnes

Hallo günter,
heute geht es mal wieder scheibchenweise.
Konkret:
wurde im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich abgetrennt?
oder
steht im Urteil "ein Versorgungsausgleich findet ncht statt?
Agnes

von
günter

Hallo Agnes,

also im Urteil steht:
1. Die Ehe wird geschieden

2. Ein Versorgungsausgleich findet derzeit nicht statt.

von
Agnes

Hallo günter,
jetz müssen wir doch noch einen Schritt weitergehen.
Was wird denn im Urteil in der Begründung zu Ziffer 2 des Urteilstenor ausgeführt?
Eines aber vorweg: wenn keine neue Entscheidung des Familiengerichtes erfolgt wird Ihre Rente nicht gemindert.
Agnes

von
günter

Hallo

da steht:

sie hat mtl. Rentenanwartschaften in höhe von 144,29 Euro diese können dem VSG nicht zugrunde gelegt werden. es ist davon auszugehen das sie tatsächlich höhere anwartschaften hat. Würden nun diese Anwartschaften aus ihrem ungeklärten Versicherungskonto eingestellt würde ich benachteiligt. Solange das Versicherungskonto der Antragsstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung nicht vollständig geklärt ist, kann der VSG nicht stattfinden (vgl. OLG Hamm. FamRZ2000,673 f.)

von
Agnes

Hallo günter,
nun ist zunächst einmal klar, dass Ihre Rente nicht gemindert werden kann, da ein VAG nicht durchgeführt worden ist.
Das Familiengericht wird nur dann tätig, wenn Ihre Exfrau das Verfahren erneut betreiben sollte.
Dann wird aber der Rchter darauf bestehen, dass zunächst das versicherungskonto vollständig geklärt werden muss.
Warten Sie einfach ab, was Ihre Exfrau so im Sinn hat.

Agnes

PS: Bitte entschuldigen Sie meine Äußerung mit "scheibchenweise". Sie war sicher nicht böse gemeint. Nur ist es oft ermüdend die notwendigen Angaben immer wieder hartnäckig nachzufragen um dann zu einer vernünftigen Antwort zu kommen
.

von
Max

Ich möchte den Vorrednern anschließen. Das Gericht hat ja festgestellt, dass ein VAG nciht stattfinden kann, da das Konto Ihrer Ex ungeklärt ist, Solange diese also daran nichts ändert, passiert Ihnen gar nichts. Wie Agnes schon bemerkt hat, sofern sie IHre Ex eines Tages das Verfahren wieder betreiben will, wird durch das Gericht der VAG nur festgestellt, wenn ihr Konto geklärt ist.

von
Schiko.

Jetzt kommt der wieder aus bayern. Meint wohl gar der
betroffene der frühere liebling hat gar nichts in die renten-
kasse gezahlt?

Dann natürlich sieht es schlecht aus für den geber und gut
für den nehmer, der ja dann auch nicht mehr der liebling ist.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Max

Wie ist Ihr Eintrag zu verstehen? Soll das ein sinnvoller Beitrag zum Thema sein?

von
Rosanna

Ich glaube, der "Bayer" hat zum Vesper ein Maßbier getrunken. ;-))

Also ich verstehe diesen Beitrag von Schiko gerade auch nicht so ganz...

von
günter

Hallo Schiko,

mein EX Liebling soll ja bekommen was Ihr zusteht, aber ich will ja auch noch was zum Leben haben. sorry keiner weis hier ja was zu dieser Situation geführt hat.

günter

Experten-Antwort

Über den Versorgungsausgleich hat das Familiengericht noch nicht entschieden, so dass gegenwärtig mal nichts passiert. Das heißt, wenn Sie in Rente gehen, bleiben auch die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs unberücksichtigt. Erst wenn eines Tages Ihre geschiedene Ehegattin das Verfahren über den Versorgungsausgleich anstrebt und das Familiengericht entscheidet darüber, ergeben sich u.U. Auswirkungen auf den Rentenbezug.

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