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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Jürgen31.07.2014 | 22:49
894 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Ich bin seit 16.07.1987 verh. und lebe seit 01.02.2006 von meiner Frau getrennt. Meine Frau ist 1949 geb. und seit 2009 in Rente mit 18% Abschlag. Ich bin 1950 geb. und seit 2012 mit 6,3% Abschlag in Rente. Meine Frage wie wird der VA bei einer Scheidung berechnet. Zählen die Rentenpunkte vor dem Abzug oder wird die Rente nach jetzigem stand geteilt. Im voraus herzlichen dank für ihre Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.08.2014 | 14:05

Hallo Jürgen,

die Ausführungen von =//= sind zutreffend.

Um Ihre Nachfrage zu beantworten: Vom Prinzip (Berücksichtigung der Entgeltpunkte VOR dem Abschlag) haben Sie es richtig verstanden. Es werden jedoch nicht die gesamten der Rente zugrundeliegenden Entgeltpunkte beim Versorgungsausgleich verglichen, sondern nur die in der Ehezeit erworbenen.

4 Antworten

=//=am 01.08.2014 | 09:46
Sobald der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingeht, ist dies das Eheende. Auch wenn Sie schon länger getrennt leben. Der Ehezeitanteil wird bei einer Vollrente wegen Alters aus der tatsächlich bezogenen Rente ermittelt. Die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften werden errechnet (alle Zeiten bis Beginn der Altersrente) und ohne Berücksichtigung des (verminderten) Zugangsfaktors berechnet. Also VOR dem Abschlag. Diese Entgeltpunkte werden mit dem Zugangsfaktor 1,0 multipliziert und mit dem aktuellen Rentenartfaktor zum Ende der Ehezeit. Dies sind ab 07/2014 28,61 EUR (West). - § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB
Jürgenam 01.08.2014 | 11:07
Zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Verstehe ich das richtig Meine Frau ist mit 60 Jahren in Frührente gegangen. Sie hatte sagen wir mal 45 Rentenpunkte, das sind 1287,45 Euro da sie 18% Abschlag hat bleiben ihr 1055,7 Euro. Wenn wir uns heute scheiden lassen wird der Betrag von 1287,45 verwendet. mfg Jürgen
Jürgenam 01.08.2014 | 14:38
hallo vielen dank für die schnelle Antwort Das weis ich dass nur die Rentenpunkte während der Ehezeit zählen. Ich wusste nur nicht ,da meine frau ja in Frührente gegangen ist und dafür 18% Abschlag bekam ob die Berechnung vor dem Abschlag oder danach zählt und auch ich , da schwerbehindert früher in Rente bin , aber inzwischen beide 64 bezw.65 sind. Nochmals vielen dank für die Antworten und mir wurde sehr geholfen MfG Jürgen
Jürgenam 01.08.2014 | 14:38
hallo vielen dank für die schnelle Antwort Das weis ich dass nur die Rentenpunkte während der Ehezeit zählen. Ich wusste nur nicht ,da meine frau ja in Frührente gegangen ist und dafür 18% Abschlag bekam ob die Berechnung vor dem Abschlag oder danach zählt und auch ich , da schwerbehindert früher in Rente bin , aber inzwischen beide 64 bezw.65 sind. Nochmals vielen dank für die Antworten und mir wurde sehr geholfen MfG Jürgen
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