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versorgungsausgleich

von palladina01.10.2008 | 18:28
1574 Ansichten
13 Antworten

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lebe seit einigen jahren getrennt mein mann hat nun die scheidung eingereicht nun soll der versorgungsausgleich stattfinden. problem ich habe immer gearbeitet und brav meine abgaben entrichtet, habe alle kosten miete, strom, telefon usw getragen, mein mann hat gearbeitet genauso gut verdient wie ich aber keinerlei abgaben entrichtet bei der scheidung wird es so sein, dass ich die hälfte meiner anwartschaften an ihn abgeben muss und von ihm nichts bekome, da er in die gesetzliche rente nie einbezahlt hat es wäre für ihn mit seinem verdienst gut möglich gewesen für eine sorge für eine gute altersvorsorge zu tragen. kann ich etwas dagegen tun, wenn ich beweisen kann, dass er immer gearbeitet hat sein geld verschwendet , wenig zum lebensunterhalt beigetragen hat, er wird jetzt 50 verdient immer noch viel geld wird asber vor gericht darlegen, dass er nur 480 euro brutto verdient obwohl eher das dreifache den tatsachen entspricht. bin stinke sauer

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo palladina,

etwas anderes als "-" in seinem Beitrag von 7.00 Uhr kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Weisen Sie in Ihrem Gespräch mit dem Anwalt ruhig auch auf den von "Philipp" bereits genannten § 1587c BGB hin.

12 Antworten

Pech gehabtam 01.10.2008 | 22:09
Das hätten Sie sich früher überlegen sollen.
palladina2003am 01.10.2008 | 22:15
Eine nicht sonderlich aussagekräftige Aussage für ein Expertenforum, nicht weiter empfehlenswert. was hätte ich mir überlegen sollen, zu arbeiten und brav meine abgaben zahlen. klar hätte es wie viele tun können und von staat leben, dann würde es jetzt heissen glück gehabt
Useram 02.10.2008 | 06:11
Meinen Sie dass Ihr Noch-Ehemann schwarz gearbeitet hat? Oder hab ich nur was falsch verstanden?
Schiko.am 02.10.2008 | 06:38
Es ist ja allgemein bekannt- dies bezieht sich nicht nur auf sie - einem hosianna während der ehe folgt die kreu- zigung nach einer scheidung. Es ist ganz klar, für einen monatlichen verdienst fallen lohnnebenkosten, vielfach auch steuer an. Wer wenig verdient zahlt auch weniger. Wenn tatsächlich der noch ehemann nur 480 monatlich verdiente, waren auch die beiträge in die rentenkasse sehr gering. Können sie beweisen dass er das dreifache verdiente kann es wohl nur schwarzarbeit gewesen sein. Dagegen können sie etwas tun, anzeige erstatten. Führt dies zum erfolg könnten sie allenfalls profitieren wenn er notfalls geld hat beiträge nachzuzahlen. Bis dahin ist noch ein langer weg, bedenken sie auch,dass die beweislast bei Ihnen liegt. Wollte sie nicht kritisieren, nur fakten aufzeigen. Mit freundlichen Grüßen.
-am 02.10.2008 | 07:00
@Schiko. vielleicht war palladinas Mann auch selbständig... @palladina: Reden Sie mit Ihrem Anwalt. Nur das Familiengericht kann entscheiden, ob ein Versorgungsausgleich ausgesetzt werden kann oder nicht! Hat Ihr Mann private Altersvorsorge getroffen? Die müßte beim Versorgungsausgleich mit angegeben und ggf. privat-rechtlich ausgeglichen werden...
Schadeam 02.10.2008 | 07:50
.... wenn der Ehemann über Jahre und Jahrzehnte weder auf gesetzlichem noch privaten Weg vorgesorgt hat, dann haben Sie wirklich Pech gehabt und müssen sich leider selbst vorwerfen lassen, dass Sie "diesem Treiben lange zugesehen haben" - zumindest, wenn Sie schon Jahre getrennt sind, hätte man sich auch vorher scheiden lassen können. Oder Sie bleiben verheiratet, leben nach wie vor getrennt und sind sich einig, dass jeder das Geld verbraucht, das er selbst erarbeitet....
Philippam 02.10.2008 | 08:44
Hallo palladina, vielleicht hilft Ihnen diese Vorschrift. Bitte mit dem Anwalt besprechen. § 1587c Beschränkung oder Wegfall des Ausgleichs Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, 1. soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältnisse, insbesondere des beiderseitigen Vermögenserwerbs während der Ehe oder im Zusammenhang mit der Scheidung, grob unbillig wäre; hierbei dürfen Umstände nicht allein deshalb berücksichtigt werden, weil sie zum Scheitern der Ehe geführt haben; 2. soweit der Berechtigte in Erwartung der Scheidung oder nach der Scheidung durch Handeln oder Unterlassen bewirkt hat, dass ihm zustehende Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung, die nach § 1587 Abs. 1 auszugleichen wären, nicht entstanden oder entfallen sind; 3. soweit der Berechtigte während der Ehe längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat. mfg Philipp
palladina2003am 02.10.2008 | 18:43
ja das denke ich, er hat wie ich inzwischen weiß keinerlei abgaben bezahlt
palladina2003am 02.10.2008 | 18:45
nein ganz und gar nicht, ich sehe es nicht als kretik, ist eine offene ehrliche antwort und wenn die beweise erbracht werden können, wie sieht es dann mit einer härtefallregelung des versorgungsausgleiches aus
palladina2003am 02.10.2008 | 19:40
wie hoch sind meine chancen. es müsste doch möglich sein den versorgungsausgleich abzuwenden, wenn ersichtlich ist, das er sich eine schöne altersvorsorge hätte schaffen können. nach jetzigem stand, würde mir gerade mal so viel rente übrig bleiben was ich jetzt an monatlixchen fixkosten habe, wie sieht das aus in 20 jahren, da werde ich zum sozialfall
Philippam 03.10.2008 | 07:35
Hallo palladina2003 >>>wie hoch sind meine chancen.<<<< Das weis natürlich hier niemand. Es wird darauf ankommen, dass Ihr Anwalt den Familienrichter überzeugt, dass ein Versorgungsausgleich "grob unbillig" wäre. Philipp
Schiko.am 07.10.2008 | 12:02
Vermutlich wissen sie es auch schon, inzwischen wurde einiges geändert, bei scheidungen soll das vermögen künftig gerechter aufgeteilt werden.Manipulationen zulasten eines ehepartrners sollen künftig verhindert werden. Beim zugewinn soll künftig berücksichtigt werden ob ein partner schulden in die ehe eingebracht hat. Um zu verhindern, dass ein partner bei einer scheidung ver- mögen in sicherheit bringt oder schnell noch ausgibt, wurde jetzt gesetzlich festgelegt, dass jetzt rechtsschutz eingeführt wurde. Als stichtag gilt jetzt bereits die zustellung des scheidungs- antrages. Mit freundlichen Grüßen.
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