Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

versorgungsausgleich

von didi30.11.2008 | 00:54
1045 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich erhalte 450 Euro Dauerrente. Meine Altersrente läge bei nur 100 Euro. Ich bekomme noch Unterhalt. Ich war nächstes Jahr bei Scheidung 8 Jahre verheiratet. Mein Mann hatte man 2006 ausgerechnet, er bekäme 1280 Euro volle EU Rente, 690 Euro Altersrente und Regelaltersrente läge bei 1960 Euro. Die Rentenstelle weigert sich mir vorab mal ne Summe zu nennen, wie hoch mein Versorgunsausgleich sein könnte, abgesehen davon das ich nicht mal weiß von welcher Rente aus dieser berechnet wird. Kann mir jemand helfen oder ne Schätzung sagen. Vielen lieben Dank Didi

1 Antworten

Wolfgangam 30.11.2008 | 10:52
Hallo Didi, da Sie nur 8 Jahre verheiratet sind (für den Versorgungsausgleich rechnet allerdings nur die Zeit bis Einreichung der Scheidung), wird durch den Versorgungsausgleich nicht allzu viel rüberkommen. Ausgeglichen werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Unterstellt, Sie haben in den 8 Jahren keine eigenen Rentenansprüche erworben, keine Kinder bekommen, und der Noch-Ehepartner hat ein durchschnittliches Einkommen erzielt (jährlich rd. 30.000 EUR brutto), so könnten auf Ihr Rentenkonto rd. 100 EUR als mtl. Rente übertragen werden. Max. wären rd. 200 EUR möglich, wenn der 'Ex' sehr gut verdient hat, sprich über 60.000 EUR brutto jährlich. Evtl. kommen noch ein paar EUR aus einer betrieblichen Altersversorgung, die er durch seinen Arbeitgeber hat, hinzu. Unterm Strich sieht das wohl eher mager aus und Sie werden möglicherweise eine Anspruch auf weiteren Unterhalt haben. Da das Scheidungsverfahren anhängig ist, werden Sie die genauen Berechnungen zum Versorgungsausgleich (Übertragungen und Abzüge, Ihre wie seine) aber vorher schriftlich erhalten, bevor der Familienrichter da ein Urteil draus bastelt. Sie bekommen die Berechnungen entweder direkt vom Gericht oder von Ihrem Anwalt. Damit gehen Sie zur nächsten Rentenberatungsstelle und lassen sich das erläutern. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026