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Versorgungsausgleich

von detta20.10.2020 | 11:44
75 Ansichten
7 Antworten

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Hallo,ich bekomme 1112 Euro Rente wegen voller Erwerbsminterung.Meine frau geht arbeiten und verdient 1100euro Netto.Jetzt soll ich für meine ex frau den Versorgungsausgleich zahlen Bei unserem geringen einkommen muss ich das zahlen oder kann ich dagegen Einspruch einlegen?Wäre für eine hilfreiche Antwort dankbar

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2020 | 14:12

Hallo detta,

wie schon von VAG beschrieben wurde trifft das Familiengericht die Entscheidung über den Versorgungsausgleich mit einem Beschluss. Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig. Dabei sind die aktuellen Einkommensverhältnisse von Ihnen und der Ex-Frau jedoch nicht zu berücksichtigen.

Da hier nur allgemeine Auskünfte erteilt werden können, empfehle ich zum Nachlesen der Grundsätze des Versorgungsausgleichs die Broschüre „Geschieden: Ausgleich bei der Rente“ (Download unter www.deutsche-rentenversicherung.de). Falls Sie Fragen zu Schreiben oder Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung haben, können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden oder einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.

6 Antworten

VAGam 20.10.2020 | 11:53
Der Versorgungsausgleich beruht doch auf einem Urteil des Familiengerichts. Wenn Sie dagegen angehen wollen, sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen.
pauleam 20.10.2020 | 12:19
Nochmal von vorne: Gibt es nur eine Ex-Frau oder ex-Frau und eine Frau?
dettaam 20.10.2020 | 13:52
eine ex frau und jetzt eine neue frau
Ottoam 20.10.2020 | 14:43
Sie müssen da monetär nichts zahlen, aber die erworbenen Rentenpunkte werden geteilt.
Ouzam 20.10.2020 | 14:01
Es gibt ja ein Urteil, konsultieren Sie einen Anwalt. Sie können dagegen nicht Widerspruch bei der Rentenversicherung einlegen, da diese damit nichts zu tun hat außer der Umsetzung der Entscheidung.
W°lfgangam 20.10.2020 | 19:12
Hallo detta, wie lange ist die Scheidung/der Versorgungsausgleich denn her? Wenn es nicht gerade aktuell zum Versorgungsausgleich gekommen ist und der bereits ab 2009 durchgeführt worden ist, ist das längst umgesetzt - Sie haben Punkte von Ihrer Rente verloren, da ist nichts extra zu zahlen. Wenn Ihre Rente allerdings schon vor 2009 lief und der Versorgungsausgleich noch nach 'altem' Recht erfolgte, könnte das so genannte 'Rentner-Privileg' noch bestehen, dass Sie Ihre alte/volle Rente solange bekommen, bis die EX einen eigenen Rentenanspruch hat ...dann wird Ihre Rente/jetzt rasiert. Ihre Angaben sind zu ungenau, um darauf eine zielführende Antwort geben zu können. Suchen Sie die nächste Beratungsstelle auf, die mit dem Hintergrundwissen Ihres Rentenkontos und dem Scheidungsurteil/-Beschluss das aufschlüsseln kann. Gruß w.
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