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Versorgungsausgleich

von Toni18.02.2009 | 08:22
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12 Antworten

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Hallo, ich bin 03/2007 nach 30 Ehejahren ohne Versorgungsausgleich geschieden worden. Kann ich anhand meines Rentenbescheides selber errechnen wieviel auf Ihr Rentenkonto übertragen werden wird?? Ihre eigenen Ansprüche kenne ich schon. Toni

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Schiko zur Berechnung der zu übertragenden Anwartschaften ist nichts hinzuzufügen.

Bei der Berechnung Ihres Ehezeitanteils werden sämtliche rentenrechtliche Zeiten von Beginn (Monat der Eheschließung) bis Ende der Ehe (Monat des Scheidungsantrags) berücksichtigt.

Nur wenn Ihnen der genaue Ehezeit-Anteil Ihrer geschiedenen Ehefrau (vermutlich abweichend vom Gesamt-Rentenanspruch, außer wenn komplett in der Ehezeit erwirtschaftet) bekannt ist, kann Ihnen der exakte Betrag der zu übertragenden Anwartschaften mitgeteilt werden.

Hinsichtlich des voraussichtlich ab 01.09.2009 in Kraft tretenden neuen Rechts zum Versorgungs-

ausgleich weisen wir darauf hin, dass dieses nach dem vorgesehenen Übergangsrecht nicht für vor 01.09.2009 eingeleitete Verfahren zum Versorgungsausgleich, die fortlaufend betrieben werden, gilt. Nur bei abgetrennten Verfahren, welche erst nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts wieder aufgenommen werden, gilt das neue Recht.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin mit Ihrem zuständigen Träger der DRV zu vereinbaren.

11 Antworten

dummdidummam 18.02.2009 | 08:40
wenn kein versorgungsausgleich durchgeführt wurde, wird auch nichts von ihrer rente übertragen!
Haseam 18.02.2009 | 08:40
Man kann wohl, aber es wird nicht einfach und übersteigt sicher die Aufgabe des Forums das zu erläutern. Wenden Sie sich doch einfach an Ihren RV- Träger,der über die notwendigen technischen Hilfsmittel verfügt.
dummdidummam 18.02.2009 | 08:46
okay. sie müssen wissen, welchen rentenanspruch (von der höhe her) sie in der ehezeit erworben haben. z.b. 1000,- dann müssen sie den wert ihrer ex-frau wissen. z.b. 500,- die differenz zwischen ihren beiden erworbenen rentenansprüchen ist 500,- davon ist die hälfte auszugleichen. ihre ex-frau würde also 250,- übertragen bekommen.
Toniam 18.02.2009 | 08:41
Hallo dummdididumm, das wird aber doch garantiert noch passieren. Sie bekommt z.Z. noch Unterhalt von mir und nicht zu knapp. Gruß Toni
dummdidummam 18.02.2009 | 09:35
also die ermittlung der entgeltpunkte in der ehezeit ist rentenberechnung pur und das zu erklären, wäre hier schlichtweg nicht möglich. dazu ist das thema zu komplex.
Schiko.am 18.02.2009 | 09:30
Grundsätzlich wird so verfahren beim Versorgungsausgleich. Es werden die Entgeltpunkte je Partner, die während der Dauer der Ehe- zeit entstanden sind ausgeglichen. Übertragen werden also die Entgeltpunkte und nicht Eurobeträge. Der Eine ist der Geber, der Andere der Nehmer, hierzu ein Rechenbeispiel. Ehemann hat sich vor der Ehe 20 EP. , die Ehefrau nur 10 EP. Während der Ehedauer der Ehemann nochmals 20 EP., die Ehefrau 10 EP., insgesamt 30 : 2 jeder Partner erhält 15 EP. Es muss also der Mann 5 Punkte abgeben, seine Frau erhält 5 EP. Neu scheint jetzt zu sein, der Stichtag für die Höhe der Berechnung der Ausgleichszahlung soll künftig auf das Datum der Zusendung des Schei- dungsantrages vorverlegt werden. Bisher galt der Zeitpunkt der rechtskräf- tigen Scheidung vor Gericht. Es soll mit der Neuregelung verhindert werden, dass ein Partner in der Zwischenzeit Geld beiseiteschaffen könne und der Ausgleichsberechtigte " in die Röhre guckt" Finanziell ist es unerheblich wann die EP. übertragen werden, die EP. nehmen an jeder Erhöhung teil. Für heuer sind es 26,56 Rentenwert West, vorher waren 26,27. Wird die Rente tatsächlich ab 1.7.09 um 2,5% erhöht gilt als neuer Rentwert ab 1.7.09 27,22 RW. je EP. Mit freundlichen Grüßen.
Toniam 18.02.2009 | 09:28
Hallo dummdidumm, wie die Übertragung gerechnet wird ist mir bekannt. Nur wie bei mir der Betrag aus der Ehezeit errechnet wird nicht. Aber ich werde mir einen Beratungstermin mei der DRV geben lassen, damit ich meine Zukunft besser planen kann. Danke Toni
@Toniam 18.02.2009 | 09:37
Den Termin bei der Beratungsstelle können Sie sich eigentlich sparen. M.E. können die Berater diese Auskunft nicht erteilen, sondern diese lediglich in der Sachbearbeitung anfordern (können Sie also auch selbst machen)... Außerdem wird die sog. Ehezeitauskunft nur nach Aufforderung vom Familiengericht erstellt und nicht auf Wunsch des Versicherten...
Toniam 18.02.2009 | 09:41
Der Ehezeitraum steht schon im Scheidungsurteil, wegen Unklarheiten in Ihrem Rentenverlauf wurde die Scheidung ohne Versorgungsausgleich ausgesprochen. Mir ist auch noch nicht klar ob ich, durch das neue Versorgungsausgleichsrecht was wohl schon ab 09/2009 in Kraft treten soll, Nachteile haben werde. Toni
Knut Rassmussenam 18.02.2009 | 09:45
Natürlich erstellt die Sachbearbeitung entsprechende Berechnungen!
Rosannaam 18.02.2009 | 21:21
Hallo Toni, ich vermute, daß der Versorgungsausgleich nur ausgesetzt bzw. zurückgestellt wurde, bis das Versicherungskonto Ihrer gesch. Ehefrau geklärt ist. Also ich würde mir den Gang zur DRV sparen. Denn solange nicht ALLES geklärt ist, können Sie - auch wenn Sie IHRE Rentenanwarten während der Ehezeit kennen - die auszugleichenden Anwartschaften doch gar nicht errechnen. Sie können aber versuchen, Ihrer Exfrau über den Anwalt oder das Gericht "Dampf" zu machen, daß Ihre Exfrau ihr Versicherungskonto klärt. Dann kann offiziell der Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dies dauert in der Regel ja keine Jahre.... Das Gericht kann im Übrigen Ihrer Exfrau auch Zwangsgeld androhen, sofern sie der Klärung ihres Vers.Kontos nicht nachkommt. Sollte ich Ihren Beitrag in irgendeiner Weise mißverstanden haben, vergessen Sie meinen. ;-)) MfG Rosanna.
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