Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Hoss Cartwright29.12.2011 | 09:29
2326 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich werde voraussichtlich einen fetten Abschlag aus meiner Rentenkasse kassieren. Bin allerdings schon EM-Rentner. Dafür bekomme ich einen Zuschlag aus der Pensionskasse meiner Frau, allerdings erst in 10 Jahren. Gibt es Ausgleichsmöglichkeiten: fetter Abschlag jetzt, Zuschlag erst in 10 Jahren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hoss Cartwright,

Wir können uns dem Beitrag von hegehosa anschließen.

Der Begriff Invalidität ist in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen mit einer Erwerbsminderung.

Ein Antrag Ihrerseits bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger ist erforderlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

hegehosaam 29.12.2011 | 09:56
Ja, gibt es. Sie müssen einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger auf Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person gem. § 35 VersAusglG stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Rente solange nicht gekürzt, bis Sie einen Versorgungsanspruch aus dem anderen Versorgungssystem haben. Die Kürzung der Rente wird allerdings nur in Höhe der Ihnen im anderen System gutgeschriebenen Anwartschaften, aus denen Sie (noch) keine Versorgung beziehen, ausgesetzt.
Hoss Cartwrightam 29.12.2011 | 10:29
Danke! Wenigstens ein gleicher Lichtblick. Wie wird Invalidität definiert. Ist es das gleiche wie EM oder Schwerbehindert? Habe 70 % GdB.
hegehosaam 29.12.2011 | 11:06
Die Schwerbehinderung hat hiermit nichts zu tun. Jedoch handelt es sich bei Ihrer Erwerbsminderungsrente um eine Versorgung wegen Invalidität im Sinne des § 35 VersAusglG.
Hansam 29.12.2011 | 13:08
Ich sehe im Gegensatz zu den Vorrednern und dem Experten keine Möglichkeit, den den Abschlag des Versorgungsausgleichs zu mindern. Bei einer Pensionskasse handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung. Der zitierte § 35 VersAusglG findet jedoch nach § 35 Abs. 3 VersAusglG nur bei erworbenen Anwartschaften innerhalb der Regelsicherungssysteme im Sinne des § 32 VersAusglG Anwendung, hierzu gehört eine Betriebsrente leider nicht.
hegehosaam 29.12.2011 | 14:33
Hallo Hans, danke für den Hinweis. Ich hatte bei meiner Antwort unterstellt, dass es sich um eine Beamtenversorgung (Pension) handelt. Sollte es sich allerdings tatsächlich, wie von Ihnen angenommen, um eine betriebliche Altersversorgung handeln, so stimme ich Ihnen zu. Dann ist § 35 VersAusglG nicht anzuwenden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026