Hallo lissi,
Der Versorgungsausgleich wirkt sich grundsätzlich auch auf eine Hinterbliebenenrente aus, die aus der Versicherung des Geschiedenen an dessen neuen Ehegatten gezahlt wird. Der Versorgungsausgleich kann letztlich nur in sogenannten Härtefällen "rückgängig" gemacht werden. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie wiederum in der bereits angesprochenen Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/geschiedene__ausgleich__rente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/geschiedene_ausgleich_rente