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Versorgungsausgleich

von heindelfin13.05.2009 | 19:45
1181 Ansichten
5 Antworten

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Bei Scheidung wird der Versorgungsausgleich geregelt. Was ist, wenn einer der geschiedenen Partner wieder heiratet (beide Rentner) ? Kann dann der Versorgungsausgleich erneut durchgeführt werden ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.05.2009 | 07:57

Hallo heindelfin,

an dem ersten Versorgungsausgleich ändert sich durch die Heirat nichts. Bezogen auf die zweite Ehe kann jedoch - bei eventueller Scheidung - ein weiterer VAG durchgeführt werden.

4 Antworten

Schiko.am 13.05.2009 | 20:31
Versorgungsausgleich Nein! Vermögensausgleich JA! MfG.
Klausam 13.05.2009 | 20:46
falsche Antwort, für jede Ehe wird ein neuer Versorgungsausgleich durchgeführt, der bereits erfolgte Ausgleich der ersten Ehe wird davon nicht berührt
-_-am 14.05.2009 | 20:56
Der Versorgungsausgleich regelt ja den Ausgleich der Anwartschaften in der jeweiligen Ehezeit. Wenn Sie sich 3mal scheiden lassen wollen, gibt es 3 verschiedene Ehezeiten und auch 3mal den Versorgungsausgleich für die jeweilige Ehezeit.
.Schiko.am 15.05.2009 | 13:42
Nur zur Klarstellung, ich meinte natürlich mit Versorgungsausgleich den Ausgleich bei Rente, da ja schon beide Rentner sind. Natürlich erfolgt im Rahmen der Zugewinngemeinschaft der Vermögensausgleich des während einer Ehezeit gemeinsam er- worbenen Vermögens. Mit freundlichen Grüßen.
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