Hallo liebe Experten,
ich habe eine Frage: Kann ein Versorgungsausgleich nach dem Ableben des Nutznießers Vor Rentenbeginn wieder rückgängig gemacht werden?
Krieg ich dann meine Entgeltpunkte wieder zurück?
Vielen Dank im voraus!
Hallo liebe Experten,
ich habe eine Frage: Kann ein Versorgungsausgleich nach dem Ableben des Nutznießers Vor Rentenbeginn wieder rückgängig gemacht werden?
Krieg ich dann meine Entgeltpunkte wieder zurück?
Vielen Dank im voraus!
Ja.
Der DRV den Tod mitteilen und die Rückgängigmachung beantragen. Wenn der Nutznieser selbst nicht mehr als 36 Monate eine Rente unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs bezogen hat gibts für die eigene Versichertenrente den Abschlag erlassen. Bei einer evtl. (folgenden) Hinterbliebenenrente wird der Versorgungsausgleich dann wieder berücksichtigt.
Zumindest in vielen Altfällen, in denen der Versorgungsausgleich noch nach altem Recht entschieden wurde (Reform erfolgte 2009), kommt ein "Stopp" des Versorgungsausgleichs bei Tod des Ausgleichsberechtigten auch dann noch in Betracht, wenn der/die Verstorbene länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hat, und zwar - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - durch ein Verfahren beim Familiengericht; vergleiche http://www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod
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