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Versorgungsausgleich

von Britta17.06.2009 | 16:27
2164 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe mich auf Ihren Artikel: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ich will mich scheiden lassen. Mein noch Mann ist frühpensionierter Beamter. Ich habe nur minimale eigene Rentenansprüche, bin wegen userer Tochter, die aus dem Haus ist, zuhause geblieben. Er sagt immer, dass ich keinen Unterhalt aus seiner Pension zugesprochen bekäme, weil er seinen Pensionsanspruch bereits vor der Ehe mit mir erworben hätte. Er nennt das "Rentnerprivileg". Stimmt das ? Danke für Ihre dringend benötigte Hilfe ! Britta

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Britta,

unter "Rentnerprivileg" versteht man die Ausnahme, dass die Rente des ausgleichspflichtigen Ehegatten (die bereits zur Scheidung bezogen wird) erst dann gekürzt wird, wenn der andere Partner in Rente geht. Dieses "Rentnerprivileg" fällt jedoch mit dem neuen Versorgungsausgleichsgesetz weg.

Auch mit dem neuen Gesetz bleiben die Grundprinzipien des Versorgungsausgleichs weiterhin bestehen. Die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte werden bei einer Scheidung hälftig geteilt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Ihr Ehemann bereits vor Beginn der Ehezeit eine Pension erhält, so liegen in der Ehezeit keine erworbenen Anwartschaften mehr, die beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden könnten. (Ausnahme: Pension wegen Dienstunfähigkeit, siehe -_-")

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn Ihre Kindererziehungszeiten während der Ehezeit liegen, werden diese tatsächlich beim Versorgungsausgleich mit berücksichtigt. Dies hätte evtl eine Rentenminderung bei Ihnen und eine Erhöhung bei Ihrem Mann zu Folge. Entscheidend ist jedoch, was während der Ehezeit von beiden Seiten erworben wurde.

12 Antworten

Brittaam 17.06.2009 | 17:53
Danke für Ihre Antwort Expertin. Sie schreiben doch selbst: "Die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte" Während unserer Ehe wurden eben gar keine Versorgungsanrechte von ihm erworben. Weil er schon Pensionär war als wir heirateten. Danke für Hilfe ! Britta
Agnesam 17.06.2009 | 17:36
Hallo Britta, mit "Unterhalt aus seiner Pension zugesprochen" meinen Sie sicher den Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich wird auf jeden Fall durchgeführt, auch wenn Ihr Ex schon pensioniert ist. Sie meinen sicher diesen Teilbereich aus der Meldung: "Rentnerprivileg: Bezog der ausgleichspflichtige Ex-Gatte bereits eine Rente, wurde sie bisher erst dann gekürzt, wenn auch der andere Partner in Rente ging. Dieses "Rentnerprivileg" gilt nur noch dann, wenn das Scheidungsverfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet wird." Wenn das Scheidungsverfahren also vor dem 1.9.2009 eingeleitet wird, behält Ihr Ex seine Pension solange ungemindert, bis Sie selbst Rente beziehen (das ist das Rentnerprivileg). Diese Regelung fällt künftig weg, d.h., seine Pension wird nach Rechtskraft der Scheidung sofort gemindert. Agnes
Brittaam 17.06.2009 | 17:58
Das bedeutet also, ich warte am besten noch mit dem einreichen der Scheidung bis September ? Ich bin noch nicht im Rentenalter, also brauch ich bis dahin noch Unterhalt von ihm um zu überleben. Britta
-_-am 17.06.2009 | 23:10
Die Expertin hat Ihre Frage offenbar nicht ganz richtig gelesen. Bei einer Anwartschaft 0,00 EUR in der Ehezeit gibt es auch keinen Versorgungsausgleich, somit auch kein "Rentnerprivileg". Eventuell sind jedoch bei dauerhaft dienstunfähigen Beamten Versorgungsanrechte auch aus in der Zukunft liegenden Zeiten (vergleichbar mit der Zurechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) in der Pension enthalten, die dann in der Ehezeit liegen könnten und aus denen ein hälftig zu Ihren Gunsten auszugleichender Anspruch bestehen könnte. Ihr tatsächlicher Anspruch aus diesen Zeiten würde auch die Pension Ihres Mannes mindern. Solange jedoch die übertragenen Anwartschaften bei Ihnen noch nicht zu einer Leistungsgewährung führen, gilt das sogenannte "Rentnerprivileg" für Ihren Mann. Das "Rentnerprivileg" entfällt nach dem neuen Versorgungsausgleichsgesetz ab 01.09.2009, so dass die Pension Ihres Mannes bei einer Scheidung auch dann sofort gemindert würde, wenn Sie noch gar keine Leistungen aus den an Sie übertragenen Anwartschaften erhalten. Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann bestehen, hat jedoch völlig andere rechtliche Grundlagen und rein gar nichts mit dem Versorgungsausgleich oder dem "Rentnerprivileg" zu tun. Fragen zum Unterhaltsrecht sind jedoch nicht Gegenstand dieses Forums. § 101 Abs. 3 SGB 6 (sogenanntes "Rentnerprivileg") siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__101.html § 1587 Abs. 2 BGB (Ehezeit) siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1587.html Recht ab 01.09.2009: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/23537228_kw07_versor…
Brittaam 18.06.2009 | 11:09
Danke für Ihre Antworten. Also stimmt es was mein noch Mann sagt. Der kennt sich nämlich mit Gesetzen exzellent aus. Er meinte sogar, dass wenn ich mich scheiden lasse er von mir die halben erworbenen Rentenpunkte zugesprochen bekommen würde, die ich für die Kindererziehungszeiten bekommen habe. Das ist wirklich eine bescheidene Situation in der ich da bin. Frau kann man wirklich nur davor warnen einen Rentner oder Pensionär zu heiraten...... Liebe Grüße Britta
Brittaam 18.06.2009 | 11:45
Ja, meine Kindererziehungszeiten liegen ausschließlich in der Ehezeit. Das tollste an alle dem ist auch noch. Heute ist meine Tochter aus dem Haus für die ich Jahrelang da war. Hat sich in einen Franzosen beim Austauschstudium in Frankreich verguckt. Lebt und arbeitet bei ihm in Paris. Ich war einmal dort, ich kann kein Wort Französich und sein ganzes Umfeld kein Wort Deutsch. Ich störe nur, man hat auch keinerlei Zeit für mich, beruflich voll eingespannt. Sie wollen heiraten, ich werde garantiert nicht hin gehen. Wenn ich vor 20 Jahren gewusst hätte was ich heute weiß, ich würde mein Leben garantiert an kein Kind mehr verschwenden. Undank ist der Welten Lohn und ich steh nun ohne alles da. Liebe Grüße Britta
Brittaam 18.06.2009 | 13:02
Sie müssen wirklich Hellseher sein. Er hat in der Tat die Schlafkrankheit. Seit er 30 ist, legt er sich mittags hin und schläft tagsüber stundenlang. Und wundert sich dann warum er nachts nicht schlafen kann. Dabei schläft er, weil nämlich ich vor lauter seiner Schnarcherei nicht schlafen kann. Meine Tochter und ich mußten mittags immer muksmäuschenstill sein, damit der Herr bloß nicht aufwacht. Dies und auch anderes, neeeee, so einen Lebenswandel halte ich einfach nicht mehr aus....... Wäre meine Tochter nicht gewesen, wäre ich schon viel früher gegangen, um wieder ein vernünftiges Leben führen zu können. Liebe Grüße Britta
D.Bohlenam 18.06.2009 | 12:50
Hallo Britta, Sie sind ja sehr zu bedauern.Ein Ehemann der beamter war aber frühpensoniert wurde.Eine Tochter die macht was sie will.Geht einfach nach Frankreich tztztztztz.Unmöglich.Welche eine Bürde müssen Sie liebe Britta da nur ertragen?Ein Beamter der frühpensoniert wurde.Oh Gott!Wie krank muss der nur sein,daß er frühpensoniert wurde als Beamter?Unter dieser Berufsgruppe ist ja nicht selten die Schlafkrankheit und Lustlosigkeit verbreitet. Arme Britta
D.Bohlenam 18.06.2009 | 13:45
Liebste Britta, bleiben Sie Bitte bei Ihrem frühpensonierten Beamten-Mann.Vom Gemütszustand passen Sie zusammen wie kein anderes Paar!Der liebe Gott hat einen grossen Tierpark.
Tschackaam 18.06.2009 | 15:05
Hallo liebe Britta, ich selbst kann ein wenig verstehen, warum es ist wie es ist! Meine Mutter ist auch bei meinem Vater geblieben, obwohl es eigentlich keinen Grund mehr gab! Aber andere Baustelle.... Ich rate Ihnen unbedingt und ganz entschieden! Nehmen Sie sich einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht der Sie ganz allein vertritt. Auf keinen Fall nehmen Sie einen gemeinsamen Anwalt! Sie haben geschrieben, dass ihr Mann sich mit Gesetzen gut auskennt (hat er im Schlaf gelernt-kleiner Scherz aufgrund der versteckten Ironie), daher wird er Sie auch über den Tisch ziehen wollen!!!!! Glauben Sie mir, der hat es faustdick hinter den Ohren! Alles Gute für Sie und hoffentlich bekommt ihr (noch) Mann aufgrund der Scheidung auch mal ein paar schlaflose Nächte! (Wobei ich hier doch eher Tage sagen sollte?) Die Gerissenheit der "Kerle" ist oft auf die Gutmütigkeit der "Weiber" zurückzuführen! Tschacka
Brittaam 18.06.2009 | 15:15
Danke für den Zuspruch ! Ich will jedenfalls ein neues Leben aufbauen. Ja, ich werde mir einen Anwalt nehmen. Ich habe nur Angst, dass kaum was für mich übrig bleibt. Mein Mann hat nie was gespart, wir leben schon immer in Miete. Für den Zugewinn wird es also höchstens Möbel und Geschirr geben. Er meinte immer: "Für was soll ich was sparen ? Ich bekomme lebenslänglich meine Pension, das ist sicher, da braucht man nicht zu sparen." Und wirklich krank, ist der noch nie gewesen......... Liebe Grüße Britta
Tschackaam 18.06.2009 | 15:41
Liebe Britta, egal was rauskommt. Versuchen Sie sich von Ihren "Altlasten" zu lösen und sich ein neues Leben aufzubauen. Das mit Ihrer Tochter tut mir Leid, aber ich im Grunde hat sie genau das gemacht. Sie hat sich von Ihnen beiden gelöst uns sich ein neues Leben aufgebaut. Versuchen Sie stolz auf Ihr Kind zu sein und nicht traurig! Wenn der Vater nur schläft und die Mutter (bitte nicht falsch verstehen) nur zuguckt wie er schläft, dann zerreist es einen irgendwann und man will nur noch weg. Ich verstehe Ihre Kind schon... Seien Sie stark und unabhängig. Suchen Sie sich einen Job und leben finanziell unabhängig von dieser Schlafmütze. Ihre Tochter wird dann auch wieder zu Ihnen aufschauen können. Versprochen! Nochmals alles Liebe und viel Erfolg. Tschacka p.s. aller Anfang ist schwer, kein Thema. Aber gemacht werden muss er doch!
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